VERHALTENSKODEX
Letzte Aktualisierung: Juni 2025.
Einführung
Der Vorstand (der „Vorstand“) von Bentley Systems, Incorporated („Bentley Systems“) hat einen Compliance-Ausschuss auf Managementebene eingerichtet, der den Vorstand und seinen Prüfungsausschuss bei der Umsetzung und Überwachung dieses Verhaltenskodex (der „Kodex“) unterstützt und sicherstellt, dass dieser Kodex allen Angestellten, Führungskräften und Vorstandsmitgliedern von Bentley Systems und seinen Tochtergesellschaften (zusammenfassend als „Unternehmen“ bezeichnet) klar vermittelt wird. Die Mitarbeitenden, Führungskräfte und Vorstandsmitglieder des Unternehmens werden hier einzeln und gemeinsam als „Mitarbeitende“ bezeichnet. Von den Mitgliedern der erweiterten Belegschaft des Unternehmens (Zeitarbeiter, Praktikanten, Trainees) und anderen Personen, die unter Vertrag genommen werden, um Arbeiten oder Dienstleistungen für Bentley zu erbringen, wird erwartet, dass sie den Kodex befolgen, und sie werden für die Zwecke dieses Kodex auch als „Mitarbeitende“ in Bezug auf ihre Arbeit für Bentley betrachtet.
Der Kodex wurde entwickelt, um die Fähigkeit des Unternehmens zu stärken, wirksam im Wettbewerb zu bestehen, indem er einen angemessenen Standard für das Geschäftsgebaren festlegt, der das Unternehmen und seine Mitarbeitenden schützt. Der Kodex muss von jedem Mitarbeitenden eingehalten werden. Der Kodex behandelt zahlreiche Arten von Aktivitäten und Verhaltensweisen, die, wenn Mitarbeitende sie ausüben, das Unternehmen und seine Mitarbeitenden haftbar machen könnten. Verstöße gegen den Kodex oder dessen Verletzung können Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung nach sich ziehen. Es liegt in der Verantwortung jedes Mitarbeitenden, den Kodex einzuhalten und vermutete Verstöße gegen den Kodex wie hierin beschrieben zu melden.
Der Kodex ist nicht dazu bestimmt, die sonstigen Verpflichtungen zu verringern oder einzuschränken, die Mitarbeitende gegenüber dem Unternehmen haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verpflichtungen, die im Mitarbeiterhandbuch des Unternehmens (wie nachstehend definiert) und in der Richtlinie zum Insiderhandel festgelegt sind, welche Richtlinien zum Geschäftsgebaren enthalten, die diesen Kodex ergänzen und zu ihm hinzutreten. Der Begriff „Mitarbeiterhandbuch“ bezeichnet das lokale Mitarbeiterhandbuch eines Mitarbeitenden (in der jeweils geänderten Fassung) oder, falls kein lokales Mitarbeiterhandbuch besteht, das unternehmensweite Mitarbeiterhandbuch (in der jeweils geänderten Fassung). Im Fall der nicht angestellten Vorstandsmitglieder des Unternehmens unterliegt die Einhaltung dieses Kodex den Bestimmungen der Gründungsdokumente des Unternehmens sowie etwaiger Aktionärsvereinbarungen mit dem Unternehmen.
Verwaltung und Disziplinarmaßnahmen
2.1 Richtlinien und Verfahren.
Die Richtlinien und Verfahren des Unternehmens wurden im Laufe der Zeit entwickelt und werden regelmäßig überarbeitet, sofern dies erforderlich oder anderweitig notwendig oder angemessen erscheint. Jeder Mitarbeitende muss sie verstehen und befolgen. Der Kodex dient den Mitarbeitenden als Leitfaden bei rechtlichen oder ethischen Fragen. Der Kodex ist jedoch nicht abschließend, und wir erwarten nicht, dass der Kodex jede denkbare Frage beantwortet, die im Laufe der Geschäftstätigkeit auftreten kann. Das Unternehmen erwartet von seinen Mitarbeitenden, dass sie jederzeit ihr eigenes vernünftiges Urteilsvermögen einsetzen, um den hohen ethischen Standards zu folgen, denen sich das Unternehmen verpflichtet hat. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich einer ethischen Situation haben oder sich nicht sicher sind, ob ein bestimmtes Verhalten den Verhaltensstandards des Unternehmens entspricht, sind Sie dafür verantwortlich, Ihren Vorgesetzten oder Führungskräften und gegebenenfalls der Rechtsabteilung des Unternehmens alle Fragen zu stellen, die Sie für erforderlich halten, um die Erwartungen des Unternehmens an Sie zu verstehen. Es besteht kein Widerspruch und keine Unvereinbarkeit zwischen guter Geschäftstätigkeit und guter Ethik.
2.2 Compliance-Ausschuss.
Der Compliance-Ausschuss besteht aus fünf leitenden Angestellten des Unternehmens, die jeweils vom Vorstand ernannt werden; eine dieser Personen wird zum Vorsitzenden des Compliance-Ausschusses ernannt. Die Liste der Mitglieder des Compliance-Ausschusses wird gesondert von der Rechtsabteilung des Unternehmens geführt.
Die vorrangige Aufgabe des Compliance-Ausschusses besteht darin, den Vorstand bei der Umsetzung und Überwachung der Einhaltung des Kodex zu unterstützen und den Kodex von Zeit zu Zeit an Veränderungen im rechtlichen und geschäftlichen Umfeld des Unternehmens anzupassen und zu ändern. Der Compliance-Ausschuss ist außerdem dafür verantwortlich, die Schulung der Mitarbeitenden in Bezug auf den Kodex sicherzustellen. Der Compliance-Ausschuss muss über mögliche Verstöße gegen den Kodex und damit verbundene Fragen umfassend informiert werden; wann immer erforderlich oder auf Verlangen des Vorstands, einschließlich seines Prüfungsausschusses, oder des Chief Executive Officer oder des Chief Legal Officer kann der Compliance-Ausschuss ausdrücklich angewiesen werden, Untersuchungen zu Meldungen nach dem Kodex zu koordinieren oder anderweitig zu leiten. Der Compliance-Ausschuss führt ein Protokoll aller Aufzeichnungen zu Meldungen nach dem Kodex und dokumentiert deren Eingang, Untersuchung und Erledigung sowie die Rückmeldung an die meldende Person. Das Unternehmen bewahrt Kopien der Meldungen und des Protokolls des Compliance-Ausschusses für einen Zeitraum von zehn Jahren auf, sofern der Chief Legal Officer keine verlängerte Aufbewahrungsfrist mitteilt.
2.3 Verfahren zur Meldung von Verstößen gegen den Kodex und von Bedenken in Bezug auf die Rechnungslegung.
Sie sind verpflichtet, das Unternehmen auf jede Situation hinzuweisen, in der gegen den Kodex verstoßen wird oder in der Ihrer Ansicht nach ein Verstoß unmittelbar bevorsteht. Sie sollten eine Meldung machen, wenn Sie Bedenken haben, dass eine Praxis oder ein Vorgang des Unternehmens oder die Handlung eines Mitarbeitenden gegen ein Gesetz, eine Vorschrift oder Verordnung, eine Unternehmensrichtlinie oder einen Rechnungslegungs- oder Prüfungsgrundsatz bzw. eine entsprechende Praxis verstößt. Sie sollten außerdem jede behauptete Vergeltungsmaßnahme gegen Mitarbeitende melden, die in gutem Glauben Meldungen machen. Sie sind unabhängig vom Ausgang der Untersuchung vor Vergeltungsmaßnahmen für Meldungen in gutem Glauben und für Whistleblower-Meldungen geschützt. Wir ermutigen Sie, mit Vorgesetzten und Führungskräften über tatsächliches oder vermutetes rechtswidriges oder unethisches Verhalten zu sprechen sowie dann, wenn Sie in einer bestimmten Situation Zweifel an der besten Vorgehensweise haben. Jeder Vorgesetzte und jede Führungskraft, der bzw. die eine Meldung über einen von diesem Abschnitt erfassten Verstoß erhält, muss diese unverzüglich an den Compliance-Ausschuss weiterleiten.
Neben der Kontaktaufnahme mit Ihren Vorgesetzten und Führungskräften können Sie Verstöße, vermutete Verstöße oder Bedenken auf eine der folgenden Arten mitteilen:
- Senden Sie eine Nachricht über eine speziell eingerichtete, extern verwaltete Website, die unter der URL https://www.openboard.info/BSY verfügbar ist. Diese Meldeseite ist 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche verfügbar. Als Mitarbeitender wird Ihre Anonymität durch den Webseitendienst des Drittanbieters gewährleistet, es sei denn, Sie entscheiden sich, Ihre Identität anzugeben.
- Senden Sie ein Schreiben an den Compliance-Ausschuss unter der folgenden Adresse:
Bentley Systems, Incorporated Compliance Committee 685 Stockton Drive Exton, PA 19341, Vereinigte Staaten
Bentley verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bewertung jeder Meldung und gegebenenfalls zur Durchführung einer Untersuchung der Angelegenheit durch die zuständige(n) Abteilung(en) (z. B. Rechts-, Compliance- oder Personalabteilung usw.). Berichte und Untersuchungen werden dem Compliance-Ausschuss und dem Vorstand gemeldet.
Darüber hinaus können die oben genannten Meldeverfahren für Beschwerden und Bedenken in Bezug auf die Rechnungslegung, die internen Kontrollen der Rechnungslegung oder die Rechnungsprüfung genutzt werden, wie in Anhang A näher beschrieben. Nach Erhalt einer solchen Meldung, in die die Geschäftsleitung des Unternehmens verwickelt ist oder die eine tatsächliche oder potenzielle Falschmeldung oder einen Verlust für das Unternehmen zur Folge haben könnte, die/der sich wesentlich auf den Ruf oder den Jahresabschluss des Unternehmens auswirken könnte, muss der Compliance-Ausschuss diese Meldung an den Prüfungsausschuss weiterleiten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Meldung nicht angemessen und rechtzeitig bearbeitet wird, oder wenn Sie den Vorstand anderweitig direkt kontaktieren möchten, können Sie sich an den Prüfungsausschuss wenden, indem Sie ein an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gerichtetes Schreiben an die oben angegebene Adresse des Unternehmens in Exton senden. Nach Erhalt einer Meldung, die unter diesen Absatz fällt, muss der Prüfungsausschuss unverzüglich entscheiden, ob eine Untersuchung eingeleitet werden soll.
Sofern dies nicht für die Durchführung einer angemessenen Untersuchung erforderlich ist oder durch ein gerichtliches oder sonstiges rechtliches Verfahren erzwungen wird, schützt das Unternehmen die Identität eines Mitarbeitenden, der ein mögliches Fehlverhalten meldet und um vertrauliche Behandlung seiner Identität bittet. Das Unternehmen unternimmt auch angemessene Anstrengungen, um die Identität der Person, über die oder gegen die eine Anschuldigung erhoben wird, zu schützen, es sei denn, es wird festgestellt, dass ein Verstoß stattgefunden hat. Jede Person, die in irgendeiner Form an einer Untersuchung über ein mögliches Fehlverhalten beteiligt ist, darf keine Informationen gegenüber jemandem außerhalb der Untersuchung erörtern oder offenlegen, es sei denn, sie ist gesetzlich dazu verpflichtet oder holt ihren eigenen Rechtsbeistand ein, und es wird von ihr erwartet, dass sie bei jeder Untersuchung uneingeschränkt kooperiert. Soweit dies möglich ist, bestätigt das Unternehmen den Eingang von Meldungen.
Ungeachtet der Vertraulichkeitsanforderungen in diesem Kodex und ungeachtet anderer Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen (ob schriftlich oder anderweitig, einschließlich und ohne Einschränkung als Teil eines Arbeitsvertrags, einer Ausscheidungsvereinbarung oder einer ähnlichen Beschäftigungs- oder Vergütungsvereinbarung), die für derzeitige oder ehemalige Mitarbeitende gelten, hindert dieser Kodex derzeitige oder ehemalige Mitarbeitende nicht daran, mit einer staatlichen, bundesstaatlichen oder lokalen US-Regierungs- oder Strafverfolgungsbehörde, -Einrichtung oder -Einheit (zusammenfassend als „Regierungseinrichtung“ bezeichnet) in Bezug auf mögliche Verstöße gegen ein Gesetz oder eine Verordnung der USA auf staatlicher, bundesstaatlicher oder lokaler Ebene zu kommunizieren, zu kooperieren oder eine Beschwerde einzureichen oder anderweitig gegenüber einer Regierungseinrichtung offenzulegen, die im Rahmen der Whistleblower-Bestimmungen eines solchen Gesetzes oder einer solchen Verordnung geschützt sind, vorausgesetzt, dass (i) in jedem Fall solche Mitteilungen und Offenlegungen mit geltendem Recht vereinbar sind und (ii) die Informationen, die Gegenstand einer solchen Offenlegung sind, von dem gegenwärtigen oder ehemaligen Mitarbeitenden nicht durch eine Kommunikation erlangt wurden, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegt, es sei denn, eine solche Offenlegung dieser Informationen wäre ansonsten von einem Anwalt gemäß Titel 17 des CFR, § 205.3(d)(2), den geltenden staatlichen Verhaltensregeln für Rechtsanwälte oder anderweitig erlaubt. Jede Vereinbarung, die dem Vorstehenden widerspricht, wird hiermit von dem Unternehmen so angepasst, dass sie mit dem Vorstehenden übereinstimmt.
Jede andere interessierte Partei kann dem Unternehmen Verstöße oder mutmaßliche Verstöße gegen diesen Kodex, die hierin genannten Richtlinien oder andere geltende gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Vorschriften oder Angelegenheiten der Rechnungslegung, der Kontrolle der internen Rechnungslegung oder der Rechnungsprüfung melden. Jeder solchen Meldung muss der Name der Person beigefügt werden, die die Meldung einreicht.
2.4 Disziplinarmaßnahmen.
Jeder Mitarbeitende, der gegen diesen Kodex oder die ethischen Standards des Unternehmens verstößt, unterliegt Disziplinarmaßnahmen, die eine Abmahnung, eine Bewährung, eine Suspendierung, eine Herabstufung oder die fristlose Kündigung umfassen können. Alle Mitarbeitenden sollten sich zudem bewusst sein, dass bestimmte durch die Richtlinien des Unternehmens untersagte Handlungen und Unterlassungen gegen die Gesetze der USA und/oder anderer Rechtsordnungen, in denen wir tätig sind, verstoßen können und zu zivilrechtlicher Haftung und Schadensersatz, aufsichtsrechtlichen Sanktionen und/oder strafrechtlicher Verfolgung führen können.
2.5 Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen.
Ein Mitarbeitender, der Vorfälle meldet, die er oder sie in gutem Glauben für Verstöße gegen diesen Kodex hält, oder der Informationen bereitstellt oder das Unternehmen oder eine Regierungsbehörde anderweitig bei einer Untersuchung nach diesem Kodex unterstützt, wird für diese Mitwirkung keinen Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt. Vergeltung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen diesen Kodex dar und ist unverzüglich zu melden. Die Meldung und Untersuchung von Vorwürfen der Vergeltung erfolgt nach den in diesem Kodex festgelegten Verfahren. Jede Person, die nachweislich Vergeltung gegen einen Mitarbeitenden geübt hat, weil dieser in gutem Glauben eine Meldung gemacht oder an einer Untersuchung von Vorwürfen mitgewirkt hat, unterliegt angemessenen Disziplinarmaßnahmen.
Jede Nutzung dieser Meldeverfahren in bösem Glauben oder in falscher oder mutwilliger Weise gilt jedoch als Verstoß gegen diesen Kodex.
2.6 Verzicht auf Bestimmungen des Kodex.
Jeder Verzicht auf eine Bestimmung dieses Kodex zugunsten von leitenden Angestellten oder Vorstandsmitgliedern des Unternehmens muss vom Vorstand oder einem Ausschuss des Vorstands genehmigt werden und wird unverzüglich offengelegt, sofern und soweit dies nach geltendem Wertpapierrecht und/oder den Vorschriften der Börse erforderlich ist.
Geschäftsgebaren
3.1 Gutes Urteilsvermögen und hohe ethische Standards.
Mitarbeitende müssen alle Geschäftsangelegenheiten mit Ehrlichkeit, Fairness und Integrität führen. Diese Eigenschaften zeigen sich in Wahrhaftigkeit und im Fehlen von Täuschung oder Betrug. Jedes Versäumnis eines Mitarbeitenden, sich integer und ehrlich zu verhalten, stellt einen Verstoß gegen den Kodex dar und kann, wenn der Mitarbeitende aus dem Verstoß einen persönlichen Vorteil zieht, einen klagbaren Betrug begründen.
Sie sind verpflichtet, bei Gesprächen, schriftlichen Mitteilungen und bei der Erstellung von Dokumenten für das Unternehmen jederzeit Sorgfalt walten zu lassen. Bei allen Untersuchungen oder Rechtsstreitigkeiten, an denen das Unternehmen beteiligt ist, hat die Gegenpartei das Recht, die Unterlagen des Unternehmens (in elektronischer Form und auf Papier) einzusehen, und jedes Wort, das Mitarbeitende schriftlich oder mündlich äußern, kann überprüft werden. Daher ist es wichtig, dass bei der schriftlichen Kommunikation, der Abfassung von Dokumenten (einschließlich E-Mails) und bei Gesprächen mit gesundem Menschenverstand und gutem Urteilsvermögen vorgegangen wird. Jede Kommunikation muss den Tatsachen entsprechen. Mutmaßungen, Übertreibungen und übertrieben anschauliche Formulierungen sollten vermieden werden. Grundsätzlich sollten Sie nichts sagen oder zu Papier bringen, was Sie nicht bereit wären, vor einem Richter oder Geschworenen zu wiederholen oder zu schildern.
3.2 Interessenkonflikte und Annahme von Geschenken.
3.2.1. Vermeidung von Interessenkonflikten.
Mitarbeitende sollten Situationen vermeiden, die einen Konflikt zwischen Ihren persönlichen Interessen und den Interessen des Unternehmens beinhalten oder beinhalten können. Ausnahmen von dieser Richtlinie sind nur nach vollständiger Offenlegung gegenüber sowie nach Prüfung und Genehmigung bestimmter oder allgemeiner Kategorien durch (i) den Compliance-Ausschuss (im Fall von Angestellten) oder (ii) den Vorstand oder einen seiner Ausschüsse (im Fall von leitenden Angestellten oder Vorstandsmitgliedern) zulässig. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn Ihre Aktivitäten oder persönlichen Interessen die objektive Entscheidung, die die Wahrnehmung Ihrer Verantwortlichkeiten für das Unternehmen erfordert, beeinflussen oder zu beeinflussen scheinen. Wie in allen anderen Bereichen ihrer Pflichten haben Mitarbeitende, die mit Anwenderunternehmen, Lieferanten, Auftragnehmern, Wettbewerbern oder Personen zu tun haben, die mit dem Unternehmen Geschäfte tätigen oder anstreben, im besten Interesse des Unternehmens zu handeln und persönliche Vorlieben oder Vorteile außer Acht zu lassen. Sie sind verpflichtet, Ihrer Führungskraft eine mögliche Situation, die einen Interessenkonflikt beinhalten kann, unverzüglich und vollständig schriftlich offenzulegen. Zu solchen Situationen zählen beispielsweise:
- Besitz einer bedeutenden finanziellen Beteiligung an einem externen Unternehmen, das mit dem Unternehmen Geschäfte macht oder dies anstrebt oder ein Wettbewerber des Unternehmens ist, durch einen Mitarbeitenden oder, soweit dem Mitarbeitenden bekannt, durch ein Familienmitglied des Mitarbeitenden (der Besitz von weniger als 1 % eines börsennotierten Unternehmens wird in diesem Zusammenhang nicht als „bedeutend“ angesehen).
- Tätigkeit als Direktor, leitender Angestellter, Partner, Berater oder in einer leitenden Position bei einem externen Unternehmen, das mit dem Unternehmen Geschäfte macht oder anstrebt oder ein Wettbewerber des Unternehmens ist, oder Beschäftigung in irgendeiner Funktion bei einem solchen Unternehmen.
- Handeln als Broker, Makler, Vermittler oder anderweitig zugunsten eines Dritten bei Transaktionen, an denen das Unternehmen oder seine Interessen beteiligt sind oder sein könnten.
- Beteiligung an einer Geschäftsentscheidung des Unternehmens, die ein Unternehmen betrifft, mit dem die betreffende Person oder ihre Familienangehörigen persönlich in Verbindung stehen, oder an einer Unternehmensentscheidung, die die Beschäftigung oder Anleitung eines Familienmitglieds beinhaltet.
- Jede andere Vereinbarung, einschließlich familiärer oder anderer persönlicher oder finanzieller Beziehungen, die den Mitarbeitenden davon abhalten könnte, im besten Interesse des Unternehmens zu handeln.
3.2.2. Annahme von Geschenken und Zahlungen durch das Unternehmen.
Mitarbeitende dürfen keine unangemessenen Geschenke, Vergünstigungen, Gefallen oder Bewirtungen von Personen oder Geschäftsorganisationen anbieten, gewähren, erbitten oder annehmen, die mit dem Unternehmen Geschäfte tätigen oder anstreben oder Wettbewerber des Unternehmens sind. In Umsetzung dieser Richtlinie gilt:
- Die Mitarbeitenden dürfen im Zusammenhang mit der Erlangung von geschäftlichen Vorteilen oder der Vergabe von Aufträgen weder etwas von Wert anbieten noch annehmen, was außerhalb der genehmigten Vergütungsregelungen liegt.
- Die Annahme eines Geschenks in Form von Bargeld oder Bargeldäquivalenten (z. B. Aktien oder andere marktgängige Wertpapiere) in beliebiger Höhe ist niemals zulässig.
- Wenn ein Mitarbeitender im Namen des Unternehmens handelt, darf er neben seiner Vergütung durch das Unternehmen keinen weiteren Gewinn erzielen.
- Siehe hierzu auch Abschnitt 3.4 „Bestechung, Provisionen, Zuwendungen und andere unzulässige Zahlungen oder Dienstleistungen“.
3.2.3. Vermögenswerte des Unternehmens.
Diebstahl, Nachlässigkeit und Verschwendung wirken sich unmittelbar auf die Rentabilität des Unternehmens aus. Mitarbeitende sind verpflichtet, die Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen und deren effiziente Nutzung sicherzustellen. Das Unternehmen erkennt an, dass ein unwesentlicher Umfang bestimmter Unternehmensvermögenswerte (etwa Verbrauchsgüter wie Schreibwaren und sonstige Büromaterialien) von Mitarbeitenden für persönliche Zwecke genutzt werden kann; eine übermäßige persönliche Nutzung von Unternehmensvermögenswerten (einschließlich Verbrauchsgütern und nicht verbrauchbaren Gütern wie physischen Einrichtungen und Informationssystemen) ist jedoch untersagt. Der Missbrauch oder die Entfernung von Eigentum des Unternehmens aus dessen Räumlichkeiten ohne ordnungsgemäße Genehmigung ist untersagt. Zu den Vermögenswerten des Unternehmens zählen materielles Eigentum, geistiges Eigentum wie Patente und Marken sowie geschäftliche und geschützte Informationen wie neue Produkte, Gehaltsinformationen und alle unveröffentlichten Finanzdaten und -berichte. Die unbefugte Nutzung oder Weitergabe dieser Informationen stellt einen Verstoß gegen diesen Kodex dar. Diese Richtlinie gilt auch für jegliches Eigentum, das vom Unternehmen für den eigenen Gebrauch entworfen, erstellt, beschafft, erworben, geleast oder kopiert wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dateien, Referenzhandbücher, Benutzerhandbücher, Berichte, Formulare, Richtlinien, Computerprogramme und Software, Datenverarbeitungssysteme und Datenbanken.
Weitere Einzelheiten zur Nutzung von Software und zur persönlichen Nutzung von Telefonen, E-Mail und Internet finden Sie im Abschnitt dieses Kodex mit dem Titel „Richtlinie für Informations- und Computersysteme“.
3.3 Wettbewerb und faires Geschäftsgebaren.
Wir streben danach, unsere Wettbewerber auf faire und ehrliche Weise zu übertreffen. Wir suchen Wettbewerbsvorteile durch überlegene Leistung, niemals durch unethische oder rechtswidrige Geschäftspraktiken. Der Diebstahl geschützter Informationen, der Besitz von Geschäftsgeheimnissen, die ohne Zustimmung des Inhabers erlangt wurden, oder das Veranlassen solcher Offenlegungen durch frühere oder derzeitige Mitarbeitende anderer Unternehmen sind untersagt. Mitarbeitende sollten sich bemühen, die Rechte der Kunden, Lieferanten, Wettbewerber und Angestellten des Unternehmens zu achten und fair mit ihnen umzugehen. Kein Mitarbeitender sollte sich durch Manipulation, Verschleierung, Missbrauch privilegierter Informationen, falsche Darstellung wesentlicher Tatsachen oder eine sonstige vorsätzlich unlautere Praxis einen unfairen Vorteil gegenüber anderen verschaffen.
3.4 Korruptionsbekämpfung, Bestechungsbekämpfung sowie unzulässige Zahlungen oder Leistungen.
Wir dulden Bestechung und Korruption in keiner Form. Bentley beachtet alle geltenden Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung in den Ländern, in denen wir geschäftlich tätig sind. Es stellt einen Verstoß gegen den Kodex dar, wenn ein Mitarbeitender Bestechungsgelder, Schmiergelder, Zuwendungen oder andere unzulässige Zahlungen oder Leistungen anbietet oder entgegennimmt, um ein gewünschtes Geschäftsergebnis zu erzielen. Das Gewähren oder Entgegennehmen von Bestechungsgeldern, Schmiergeldern, Zuwendungen oder anderen unzulässigen Zahlungen oder Leistungen ist zu diesem Zweck als unlautere Praxis anzusehen und kann rechtswidrig sein. Mitarbeitende, die von einer Forderung nach oder dem Angebot von Bestechungsgeldern, Schmiergeldern, Zuwendungen oder anderen unzulässigen Zahlungen oder Leistungen Kenntnis erlangen, sind unabhängig davon, ob sie persönlich beteiligt sind, verpflichtet, diesen Vorfall dem Compliance-Ausschuss zu melden. Mitarbeitende müssen regelmäßig Schulungen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption absolvieren, um besser zu verstehen, was Bestechung und Korruption ausmacht, wie Aktivitäten mit hohem Risiko vermieden werden und mit welchen Maßnahmen Bestechung und Korruption verhindert werden können.
Es ist Mitarbeitenden nicht gestattet, einem Regierungsbeamten etwas von Wert anzubieten, um ihn zu beeinflussen oder um eine bevorzugte Behandlung für das Unternehmen zu erhalten. Alle Fragen zur Anwendung dieses Teils des Kodex sollten umgehend an den Leiter der Rechtsabteilung gerichtet werden.
Kein Mitarbeitender darf Bestechungsgelder, Schmiergelder, Zuwendungen oder andere unzulässige Zahlungen oder Leistungen von Vertretern eines Unternehmens (wie z. B. von Anbietern oder Anwenderunternehmen) gewähren oder annehmen, um die Auftragsvergabe zu beeinflussen. Dieses Verbot gilt auch für die Erbringung oder den Erhalt von kostenlosen oder entschädigenden Leistungen, für die dem Empfänger normalerweise Kosten entstehen würden. Die Erbringung oder Inanspruchnahme kostenloser Leistungen kann zu einem Interessenkonflikt führen und unangemessen erscheinen, selbst wenn sie eigentlich vollkommen harmlos ist. Das Angebot einer solchen Bestechung, eines Schmiergeldes, einer Zuwendung oder einer anderen unzulässigen Zahlung oder Leistung muss umgehend dem Compliance-Ausschuss gemeldet werden.
Im normalen Verlauf der alltäglichen Geschäftstätigkeit bewirten viele Mitarbeitende Anwenderunternehmen, Lieferanten und andere Personen außerhalb des Unternehmens (oder werden von diesen bewirtet). Jede Bewirtung muss angemessen und darf nicht übermäßig sein. Es ist unmöglich, eine feste Regel für die Definition einer „angemessenen“ Bewirtung vorzugeben. Ein guter Maßstab für die Angemessenheit der Bewirtung ist die Überlegung, wie Sie die Bewirtung zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber einer Aufsichtsbehörde oder einem Ermittler erklären würden. Wenn die betreffende Bewirtung einen solchen Umfang hat, dass sie als Faktor bei einer Geschäftsentscheidung wahrgenommen werden könnte, ist sie wahrscheinlich unangemessen und sollte unterbleiben. Beispiele für eine angemessen erscheinende Bewirtung sind eine einzelne Sportveranstaltung oder ein Abendessen. Beispiele für eine unangemessen erscheinende Bewirtung sind kostenlose Reisen in Urlaubsgebiete zu anderen als geschäftlichen Zwecken, die Bereitstellung von Dauerkarten für eine Profisportmannschaft und Ähnliches.
Dies ist ein Bereich, in dem alle Mitarbeitenden große Vorsicht walten lassen müssen. Es stellt einen Verstoß gegen den Kodex dar, wenn ein Mitarbeitender eine Rechnung genehmigt, ohne in der zugehörigen Bestellanforderung eine zutreffende Beschreibung der vom Unternehmen erworbenen Leistungen oder Waren anzugeben. Mitarbeitende müssen den Chief Legal Officer immer dann konsultieren, wenn sie nach diesem Kodex eine Frage zur Zulässigkeit einer Zahlung oder Vergünstigung haben, die sie zu leisten beabsichtigen oder die ihnen angeboten wurde.
3.5 Richtigkeit von Aufzeichnungen und Offenlegung.
Es ist die Richtlinie des Unternehmens, in allen Berichten und Dokumenten, die das Unternehmen bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) und bei US-Bundesstaatsbehörden einreicht oder vorlegt, sowie in allen sonstigen öffentlichen Mitteilungen des Unternehmens vollständige, faire, zutreffende, zeitnahe und verständliche Angaben in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu machen.
Die Integrität, Verlässlichkeit und Genauigkeit der Bücher, Aufzeichnungen und Jahresabschlüsse des Unternehmens in allen wesentlichen Aspekten sind für den anhaltenden und zukünftigen Geschäftserfolg des Unternehmens von grundlegender Bedeutung. Als Unternehmen, dessen Aktien öffentlich gehandelt werden, unterliegt das Unternehmen außerdem einer Reihe von Gesetzen und Vorschriften, die unsere Geschäftsunterlagen regeln, einschließlich der US-Wertpapiergesetze. Das Unternehmen muss seine finanziellen Aktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Rechnungslegungspraktiken aufzeichnen und allen staatlichen Stellen aktuelle, vollständige und genaue Informationen zur Verfügung stellen. Mitarbeitende dürfen das Unternehmen nicht dazu veranlassen, ein Geschäft in der Absicht abzuschließen, es in betrügerischer oder unrechtmäßiger Weise zu dokumentieren oder aufzuzeichnen. Darüber hinaus ist es keinem Mitarbeitenden gestattet, falsche oder unechte Unterlagen oder Buchungen für eine von dem Unternehmen getätigte Transaktion zu erstellen. Ebenso sind Mitarbeitende, die für die Buchhaltung und Finanzberichterstattung zuständig sind, dafür verantwortlich, dass alle Gelder, Vermögenswerte und Transaktionen in den Geschäftsbüchern und Aufzeichnungen des Unternehmens korrekt erfasst werden.
3.6 Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen.
Die Befolgung des Gesetzes – sowohl dem Wortlaut als auch dem Sinn nach – ist eine der Grundlagen, auf denen die ethischen Standards des Unternehmens beruhen. Bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens müssen Mitarbeitende die Gesetze der Rechtsordnungen, in denen wir tätig sind, achten und befolgen.
Auch wenn nicht von allen Mitarbeitenden erwartet wird, dass sie die Einzelheiten dieser Gesetze kennen, ist es wichtig, über die geltenden lokalen, bundesstaatlichen und nationalen Gesetze so weit Bescheid zu wissen, dass beurteilt werden kann, wann der Rat der Rechtsabteilung des Unternehmens oder anderer geeigneter Stellen einzuholen ist. Steht ein Gesetz im Widerspruch zu einer Unternehmensrichtlinie oder zu diesem Kodex, müssen Sie das Gesetz befolgen. Die Nichtbeachtung geltender Gesetze, Vorschriften und Verordnungen hat schwerwiegende Folgen, einschließlich der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sowie möglicher straf- und zivilrechtlicher Sanktionen.
Die Richtlinien des Unternehmens in Bezug auf den unzulässigen Handel mit Wertpapieren entnehmen Sie bitte unserer Richtlinie zum Insiderhandel.
3.7 Steuerhinterziehung.
Das Unternehmen verfolgt gegenüber allen Formen der Steuerhinterziehung einen Null-Toleranz-Ansatz. Das Unternehmen verpflichtet sich, in allen Geschäftsbeziehungen und -verbindungen integer zu handeln, und wird alle geltenden Gesetze zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung einhalten. Mitarbeitende und andere Personen, die Leistungen für das Unternehmen erbringen oder in dessen Namen handeln, dürfen keine Handlung vornehmen, die dazu führt, dass das Unternehmen eine Steuerhinterziehung begeht, oder die eine Steuerhinterziehung durch Dritte begünstigt.
Steuerhinterziehung ist nicht dasselbe wie Steuervermeidung oder Steuerplanung. Steuerhinterziehung umfasst vorsätzliches und unredliches Verhalten. Steuervermeidung ist nicht rechtswidrig und umfasst Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes, um die zu zahlende Steuer zu minimieren oder Steuererleichterungen zu maximieren. Dieser Kodex kann die Komplexität sämtlicher geltender Steuergesetze und -vorschriften nicht abbilden; Fragen zur Anwendung dieser Richtlinie sind an die Rechtsabteilung zu richten.
3.7.1. Begünstigung der Steuerhinterziehung.Begünstigung der Steuerhinterziehung bedeutet, wissentlich an der betrügerischen Steuerhinterziehung einer anderen Person beteiligt zu sein oder Schritte im Hinblick darauf zu unternehmen. Die Begünstigung der Steuerhinterziehung kann für das Unternehmen und die beteiligten Personen strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.
Für Mitarbeitende ist es untersagt:
- sich in irgendeiner Form an der Begünstigung von Steuerhinterziehung nach den geltenden Gesetzen eines Landes zu beteiligen;
- die Begehung einer Steuerhinterziehung durch eine andere Person zu unterstützen, dazu anzustiften, dazu zu raten oder sie zu veranlassen;
- es zu untersäumen, jede Anfrage oder Forderung eines Dritten, die betrügerische Steuerhinterziehung einer anderen Person zu begünstigen, unverzüglich zu melden;
- sich an einer sonstigen Tätigkeit zu beteiligen, die zu einem Verstoß gegen diese Richtlinie führen könnte; oder
- eine andere Person zu bedrohen oder gegen sie Vergeltung zu üben, weil diese sich geweigert hat, eine Steuerhinterziehung zu begehen, oder Bedenken nach dieser Richtlinie geäußert hat.
3.7.2. Verhinderung von Steuerhinterziehung.
Es gibt keine abschließende Liste von Gelegenheiten zur Steuerhinterziehung. Mitarbeitende und andere Personen, die im Namen des Unternehmens tätig sind, sollten bei der Erkennung möglicher Gelegenheiten zur Steuerhinterziehung mit gesundem Menschenverstand vorgehen. Ungewöhnliche Zahlungsmethoden oder ein ungewöhnliches Verhalten Dritter können darauf hindeuten, dass eine Transaktion möglicherweise nicht das ist, was sie zu sein scheint.
3.7.3. Meldung von Bedenken.
Die Verhinderung, Aufdeckung und Meldung von Steuerhinterziehung liegt in der Verantwortung aller Mitarbeitenden sowie derjenigen, die Leistungen für das Unternehmen erbringen oder in dessen Namen tätig sind. Wenn Sie von einer betrügerischen Steuerhinterziehung durch eine andere Person Kenntnis erlangen, wenn Sie gebeten werden, eine andere Person bei ihrer betrügerischen Steuerhinterziehung zu unterstützen, oder wenn Sie glauben oder vermuten, dass eine betrügerische Steuerhinterziehung stattgefunden hat oder stattfinden könnte, müssen Sie das Unternehmen gemäß Abschnitt 2.3 so bald wie möglich benachrichtigen.
3.8 Kartellrecht.
Das Unternehmen bekennt sich zu einem lebhaften Wettbewerb im Markt. Handlungen oder Verhaltensweisen, die auf eine Beschränkung des Wettbewerbs abzielen, sind mit diesem Bekenntnis unvereinbar und können gegen bundesstaatliche und bundesrechtliche Kartellgesetze verstoßen. Solche Verstöße können schwerwiegende Folgen haben. So kann ein Verhalten, das gegen die Kartellgesetze verstößt, empfindliche strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Darüber hinaus können Kartellrechtsverstöße zu kostspieligen Zivilklagen und Schadensersatzforderungen führen. Dieser Kodex verlangt die vollständige und uneingeschränkte Einhaltung aller Kartellgesetze. In den folgenden Abschnitten werden einige der wesentlichen Aspekte der Kartellgesetze dargestellt. Dieser kurze Überblick kann die Komplexität sämtlicher kartellrechtlicher Vorschriften nicht abbilden. Mitarbeitende sollten alle Fragen zur Anwendung dieser Richtlinien an den Chief Legal Officer richten.
3.8.1. Preisabsprachen.Es stellt einen strafbaren Verstoß gegen die Kartellgesetze dar, mit einem Wettbewerber eine wie auch immer geartete, noch so informelle Vereinbarung oder Absprache über den Preis eines Produkts oder einer Dienstleistung zu treffen. Dieses Verbot gilt für jede Vereinbarung oder Absprache zur Erhöhung, Senkung oder Stabilisierung von Preisen sowie für alle Vereinbarungen oder Absprachen über die Bedingungen eines Verkaufs. Bereits der bloße Austausch preisbezogener Informationen zwischen Wettbewerbern, etwa über Kosten, Gewinnspannen oder Provisionsstrukturen, kann als Hinweis auf eine Vereinbarung oder Absprache zur Preisfestsetzung gewertet werden. Mitarbeitenden sind jegliche Vereinbarungen, Absprachen oder Gespräche mit Wettbewerbern über Preise oder Geschäftsbedingungen untersagt.
3.8.2. Vereinbarungen zur Aufteilung von Märkten/Kunden.Es stellt einen strafbaren Verstoß gegen die Kartellgesetze dar, wenn Wettbewerber vereinbaren, Märkte, Geschäftsmöglichkeiten, Gebiete oder Kunden untereinander aufzuteilen. Das Unternehmen darf mit einem Wettbewerber nicht vereinbaren, auf Angebote für bestimmte Arten von Geschäften zu verzichten oder anderweitig davon abzusehen, um bestimmte Anwenderunternehmen oder Kategorien von Anwenderunternehmen zu konkurrieren. Solche Marktaufteilungsvereinbarungen oder -absprachen werden von den Behörden konsequent verfolgt. Eine Beteiligung an solchen Aktivitäten setzt das Unternehmen einer erheblichen potenziellen Haftung aus und kann auch für die beteiligten Personen eine schwerwiegende persönliche Haftung begründen. Mitarbeitenden sind jegliche Vereinbarungen, Absprachen oder Gespräche mit Wettbewerbern der vorstehend beschriebenen Art untersagt.
3.8.3. Gruppenboykotte/Liefer- und Bezugsverweigerungen.Gruppenboykotte oder abgestimmte Liefer- und Bezugsverweigerungen können rechtswidrig sein. Dementsprechend hat das Unternehmen zwar das Recht, die Unternehmen und Personen auszuwählen, mit denen es Geschäfte tätigt und mit denen nicht; es darf jedoch mit keinem seiner Wettbewerber, Anwenderunternehmen oder Dritten vereinbaren, keine Geschäfte mit einer anderen Person oder Einrichtung zu tätigen. Kein Mitarbeitender darf sich an Gesprächen mit einem Wettbewerber, einem Anwenderunternehmen oder einer anderen Einrichtung über die Änderung des Status einer Geschäftsbeziehung des Unternehmens zu einer anderen Partei beteiligen. Ebenso darf das Unternehmen zwar die Geschäftstätigkeit mit einer Einrichtung aufgrund einer schlechten Historie der Geschäftsbeziehungen ablehnen; es darf jedoch anderen Einrichtungen nicht empfehlen, keine Geschäfte mit dieser Einrichtung zu tätigen, noch darf das Unternehmen auf Verlangen einer anderen Einrichtung die Geschäftstätigkeit mit einer Person oder Einrichtung ablehnen.
3.8.4. Monopolisierung und Marktmacht. Es ist rechtswidrig, wenn ein Unternehmen die Preise innerhalb eines bestimmten Marktes kontrolliert oder andere durch seine Größe und Marktmacht von diesem Markt ausschließt. Marktmacht allein ist jedoch nicht rechtswidrig. Ein rechtswidriges Monopol liegt vor, wenn es durch Machtmissbrauch erlangt oder aufrechterhalten wird. Dieser Kodex untersagt den Einsatz von Wettbewerbstaktiken, die als darauf ausgerichtet ausgelegt werden könnten, den Wettbewerb in einem Markt auszuschließen oder zu zerstören. Daher widerspricht es diesem Kodex, etwas zu sagen oder zu tun, das darauf abzielt, einem Wettbewerber zu schaden, es sei denn durch das überlegene Produkt, Marketing, die Positionierung, Preisgestaltung, Konditionen und den Service des Unternehmens. Fragen zur Rechtmäßigkeit einer bestimmten Wettbewerbstaktik sind an den Chief Legal Officer zu richten.
3.8.5. Kopplungsgeschäfte oder Gegenseitigkeit. „Kopplungsgeschäfte“ und „Gegenseitigkeit“ sind Spiegelbilder voneinander. Ein Kopplungsgeschäft liegt vor, wenn der Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung verweigert wird, sofern das Anwenderunternehmen nicht ein weiteres Produkt oder eine weitere Dienstleistung erwirbt. Gegenseitigkeit liegt vor, wenn ein Käufer den Erwerb eines Produkts oder einer Dienstleistung verweigert, sofern der Verkäufer nicht zustimmt, ein anderes Produkt vom Käufer zu erwerben. Solche Vereinbarungen können rechtswidrig sein, wenn sie es einem Unternehmen ermöglichen, seine Macht in einem Markt zu nutzen, um sich in einem anderen Markt einen unfairen Vorteil zu verschaffen. Jede Kopplungs- oder Gegenseitigkeitsvereinbarung wirft potenzielle kartellrechtliche Bedenken auf und muss vorab vom Chief Legal Officer geprüft werden.
3.8.6. Sonstige Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern. Nicht jede Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern verstößt automatisch gegen die Kartellgesetze. Manche Formen der Zusammenarbeit können den Wettbewerb fördern oder mit ihm vereinbar sein. Wegen des Risikos, dass eine Zusammenarbeit rechtswidrig sein kann, müssen Mitarbeitende jedoch den Chief Legal Officer konsultieren, bevor sie Schritte zur Beteiligung an einer Kooperationsvereinbarung mit Wettbewerbern unternehmen.
3.8.7. Branchen- und Berufsverbände.Branchenverbände und Berufsgruppen bieten ihren Mitgliedern legitime Gelegenheiten für wertvolle geschäftliche, gesellschaftliche und bildungsbezogene Aktivitäten. Diese Aktivitäten sind nach den verschiedenen kartellrechtlichen Vorschriften rechtmäßig und zulässig. Bei Verbandstreffen kommen jedoch zwangsläufig Wettbewerber zusammen, wodurch sich Gelegenheiten für möglicherweise unzulässige Aktivitäten ergeben. Gespräche über Themen und Informationen sensibler, wettbewerbsrelevanter Natur sind zu unterlassen. Jede Erwähnung von Kostenniveaus, Marketingstrategien, Anwenderunternehmen, Gebieten und sonstigen Themen mit Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen dem Unternehmen und anderen gegenüber Wettbewerbern ist untersagt. Beginnt im Zusammenhang mit einem Treffen eines Branchen- oder Berufsverbands ein Gespräch über wettbewerbsrechtlich sensible Themen, sollten die anwesenden Vertreter des Unternehmens versuchen, das Gespräch unverzüglich zu beenden. Wird das Gespräch fortgesetzt, müssen die Vertreter des Unternehmens das Treffen unverzüglich verlassen. Vor dem Verlassen sollte darauf hingewirkt werden, dass in das förmliche Protokoll des Treffens (sofern vorhanden) ein Vermerk mit der Begründung für das Verlassen durch die Vertreter des Unternehmens aufgenommen wird. Über den Vorfall ist ein ausführlicher schriftlicher Bericht zu erstellen und an den Chief Legal Officer weiterzuleiten.
3.8.8. Vereinbarungen über Gehaltsniveaus oder Einstellungspraktiken. Das Unternehmen darf mit anderen Arbeitgebern nicht vereinbaren, Gehaltserhöhungen zu begrenzen. Ebenso wenig darf das Unternehmen mit einem anderen Arbeitgeber vereinbaren, davon abzusehen, dessen Beschäftigte einzustellen, oder in sonstiger Weise beim Thema Einstellung nicht zu konkurrieren (ausgenommen in bestimmten begrenzten Fällen mit geschäftlicher Rechtfertigung, etwa bei Unterauftragsverhältnissen). Gespräche oder Absprachen mit anderen Arbeitgebern über Gehaltsniveaus oder Einstellungspraktiken (außer im Rahmen von Antworten auf Branchen- oder Regionalumfragen anerkannter unabhängiger Organisationen), aus denen sich Vereinbarungen über Vergütung und Einstellungspraktiken ableiten ließen, sind untersagt.
3.8.9. Erhebung von Wettbewerbsinformationen.Das Unternehmen ist berechtigt, Informationen über die Wettbewerbspraktiken seiner Wettbewerber zu erheben. Solche Marktinformationen ermöglichen es dem Unternehmen, Dienstleistungen und Produkte am Markt anzubieten, die wettbewerbsfähig bepreist und besser als die der Konkurrenz sind. Ein Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern kann jedoch auf das Bestehen einer kartellrechtswidrigen Absprache hindeuten. Dementsprechend sollte kein Mitarbeitender Wettbewerbsinformationen (auch wenn diese öffentlich verfügbar sind) unmittelbar von einem Wettbewerber beziehen (außer über eine öffentlich zugängliche Website und ohne Verschleierung der eigenen Identität), um den Wettbewerb zu beschränken. Ebenso sollte kein Mitarbeitender einem Wettbewerber Wettbewerbsinformationen zur Verfügung stellen. Es ist zulässig, Wettbewerbsinformationen von Dritten wie Anwenderunternehmen zu beziehen. Ebenso ist es zulässig, die Informationen aus öffentlichen Quellen wie Einreichungen bei bundesstaatlichen und bundesrechtlichen Behörden zu beziehen. Immer wenn ein Mitarbeitender Wettbewerbsinformationen erlangt, sollte die Quelle der Informationen dokumentiert werden.
3.9 Politische Beiträge.
Mitarbeitende dürfen keine Unternehmensgelder verwenden, um einer politischen Partei, einem Ausschuss, einer Organisation oder einem Kandidaten im Zusammenhang mit einem Wahlkampf einen Beitrag zu leisten, mit Ausnahme der in diesem Abschnitt genannten Fälle. Diese Richtlinie schließt nicht aus, dass (a) Mitarbeitende persönliche Beiträge zu Kampagnen ihrer Wahl leisten, (b) ein politisches Aktionskomitee (wie das Bentley Federal Political Action Committee) im Rahmen der geltenden Gesetze tätig wird, (c) Beiträge des Unternehmens zur Unterstützung oder Ablehnung von Referenden oder ähnlichen Abstimmungsfragen geleistet werden, sofern dies rechtmäßig ist, oder (d) Unternehmensmittel für politische Beiträge verwendet werden, sofern dies rechtmäßig ist und vom Leiter der Rechtsabteilung geprüft und genehmigt wurde. Fragen zu Wahlkampfspenden sollten an die Rechtsabteilung gerichtet werden.
3.10 Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung.
Das Unternehmen verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus in den Ländern, in denen wir geschäftlich tätig sind, vollständig einzuhalten. Geldwäsche bezeichnet allgemein den Vorgang, die Art und Herkunft von Geldern zu verschleiern, die mit kriminellen Aktivitäten wie Terrorismus, Menschen- oder Drogenhandel oder Bestechung in Verbindung stehen.
Das Unternehmen tätigt Geschäfte ausschließlich mit seriösen Kunden und Partnern, die legitimen Geschäftsaktivitäten nachgehen und deren Mittel aus legitimen Quellen stammen. Eine Verwicklung in Geldwäsche kann für das Unternehmen und für Einzelpersonen schwerwiegende Sanktionen einschließlich strafrechtlicher Verfolgung nach sich ziehen.
Mitarbeitende dürfen sich nicht wissentlich an Transaktionen beteiligen, die Geldwäsche begünstigen oder zu einer rechtswidrigen Umleitung von Mitteln führen. Mitarbeitende sind verpflichtet, alle Richtlinien, Standards und sonstigen Verfahren des Unternehmens einzuhalten, die darauf ausgelegt sind, verdächtige Zahlungsformen, Kunden oder Transaktionen, die Geldwäsche beinhalten könnten, zu erkennen und zu unterbinden, einschließlich der Erfüllung von Pflichten in den Bereichen Rechnungslegung, Aufzeichnung, Finanzberichterstattung und Sorgfaltsprüfung, soweit einschlägig.
Die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus erfordert, dass Mitarbeitende auf verdächtige oder ungewöhnliche Aktivitäten achten, die im Laufe der Geschäftstätigkeit auftreten können. Fragen zur Anwendung dieser Richtlinie sind an den Chief Legal Officer zu richten.
Wenn Sie vermuten, dass eine Geldwäscheaktivität stattgefunden hat oder stattfinden könnte, müssen Sie das Unternehmen gemäß Abschnitt 2.3 so bald wie möglich benachrichtigen.
3.11 Wirtschaftssanktionen und Ausfuhrkontrollen.
Es ist die Richtlinie des Unternehmens, die Wirtschaftssanktionen sowie die Ausfuhrgesetze und -vorschriften der Regierung der Vereinigten Staaten und jeder anderen anwendbaren Rechtsordnung oder jedes anderen Landes vollständig einzuhalten. Geltende Sanktionen und Ausfuhrkontrollen können die Lizenzierung der Produkte des Unternehmens sowie die Bereitstellung technischer Informationen darüber und von Wartungs- und Supportleistungen (einschließlich Installation, Schulung, Anpassung, Reparatur sowie Bereitstellung von Updates und Upgrades) für diese Produkte an bestimmte Länder, Unternehmen, Organisationen und Personen oder an Parteien, die an verbotenen Endverwendungen beteiligt sind, einschränken.
Wirtschaftssanktionen können dem Unternehmen die Geschäftstätigkeit mit bestimmten benannten Ländern und Gebieten, Organisationen und Personen untersagen. Ausfuhrkontrollen gelten in der Regel für die grenzüberschreitende mündliche, schriftliche, elektronische oder visuelle Offenlegung, Versendung, Übertragung oder Übermittlung von Technologie (Informationen, technische Daten oder Unterstützung) oder Software. Die Offenlegung von Technologie oder Quellcode mit Ursprung in den USA gegenüber Nicht-US-Personen kann ebenfalls Sanktionen und Ausfuhrkontrollen unterliegen, selbst wenn die Offenlegung innerhalb der Vereinigten Staaten erfolgt.
Die Nichtbeachtung von Wirtschaftssanktionen sowie von Ausfuhrkontrollgesetzen und -vorschriften kann zu zivilrechtlichen Sanktionen und hohen Geldstrafen sowie zu strafrechtlichen Anklagen gegen das Unternehmen und andere Mitarbeitende führen.
Alle Mitarbeitenden müssen die geltenden Sanktions- und Ausfuhrkontrollgesetze und -vorschriften sowie die damit verbundenen Richtlinien, Leitlinien und Verfahren des Unternehmens, die für Ihren Verantwortungsbereich gelten, verstehen und einhalten. Fragen sind an die in den geltenden Unternehmensleitlinien genannten Ansprechpartner oder an den Chief Legal Officer zu richten.
3.11 Richtlinien und Verfahren für den Arbeitsplatz. Die Mitarbeitenden sind dafür verantwortlich, die Arbeitsplatzrichtlinien des Unternehmens zu verstehen und zu befolgen, die auf der Website der Personalabteilung des Unternehmens aufgeführt sind. Alle potenziellen Verstöße gegen die Arbeitsplatzrichtlinien sind dem Vorgesetzten des betreffenden Mitarbeitenden zu melden.
3.12 Verwendung falscher Identitäten auf Messen und bei Online-Veranstaltungen. Mitarbeitenden ist es untersagt, bei der Teilnahme an Messen oder Online-Veranstaltungen einen falschen Namen oder eine falsche Identität zu verwenden. So dürfen Mitarbeitende beispielsweise nicht unter dem Namen einer anderen Person an einer Messe oder Online-Veranstaltung teilnehmen oder angeben, dass sie für ein anderes Unternehmen als Bentley Systems oder dessen Tochtergesellschaften arbeiten. Dieser Abschnitt verbietet es den Mitarbeitenden jedoch nicht, anonym an Online-Veranstaltungen teilzunehmen, indem sie eine nicht beschreibende Benutzerkennung wie eine persönliche E-Mail-Adresse verwenden.
Vertraulichkeit
4.1 Vertrauliche Informationen des Unternehmens.
Im Rahmen ihrer Mitwirkung an der Arbeit des Unternehmens können Mitarbeitende nicht öffentliche Informationen erhalten oder Zugang zu solchen Informationen haben, die für Wettbewerber von Nutzen oder für das Unternehmen oder die andere Quelle dieser Informationen schädlich sein könnten, falls sie offengelegt werden. Solche Informationen können in schriftlicher oder elektronischer Form oder mündlich bereitgestellt worden sein oder werden. Alle derartigen Informationen werden – unabhängig davon, aus welcher Quelle sie stammen und in welcher Verbindung das Unternehmen zu ihnen steht – hierin als „vertrauliche Informationen“ bezeichnet.
Das Unternehmen setzt sich nachdrücklich für den Schutz vertraulicher Informationen ein, unabhängig davon, ob sie innerhalb des Unternehmens entstanden oder aus einer anderen Quelle bezogen wurden. Das Unternehmen ist zudem nachdrücklich darum bemüht, den Missbrauch oder den Anschein eines Missbrauchs solcher Informationen zu vermeiden, sei es im Zusammenhang mit dem Handel mit Wertpapieren oder anderweitig. Mitarbeitende müssen die Vertraulichkeit vertraulicher Informationen wahren, es sei denn, die Offenlegung ist entweder ausdrücklich vom Unternehmen genehmigt oder gesetzlich vorgeschrieben.
Nicht öffentliche Informationen oder anderweitig unter Verstoß gegen Vertraulichkeitspflichten offengelegte Informationen, die sich auf die Geschäftstätigkeit und die Geschäftsergebnisse des Unternehmens (in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft), seine Mitarbeitenden, seine Geschäfte oder Anwenderunternehmen beziehen, sowie alle vom Unternehmen als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen dürfen von keinem Mitarbeitenden offengelegt oder verwendet werden, sofern dies nicht ausdrücklich vom Unternehmen genehmigt ist.
Informationen über die Wettbewerbspläne des Unternehmens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produkte in Entwicklung, Marketingpläne oder Werbeaktionen, Listen von Anwenderunternehmen und alle sonstigen Informationen zu den Marketingplänen des Unternehmens oder zur Informationstechnologie des Unternehmens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische Daten und Computersoftware, sind vertraulich zu behandeln. Solche Informationen dürfen keiner Person außerhalb des Unternehmens offengelegt werden, sofern dies nicht ausdrücklich vom Unternehmen genehmigt ist.
Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen und geschützten Informationen des Unternehmens zu treffen, die ihrer Kontrolle unterliegen.
4.2 Vertrauliche Informationen Dritter.
Mitarbeitende können im Zusammenhang mit einer früheren Beschäftigung bei einem anderen Unternehmen oder anderweitig über vertrauliche oder geschützte Informationen verfügen, die Dritten gehören und dem Unternehmen nicht offengelegt wurden. Solche vertraulichen Informationen Dritter dürfen nicht im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für das Unternehmen verwendet oder anderen Mitarbeitenden offengelegt werden.
4.3 Kommunikation mit den Medien.
Nur diejenigen Mitarbeitenden, die ausdrücklich vom Chief Communications Officer, einem Mitglied des Executive Cabinet oder einer vom Corporate Marketing benannten Person autorisiert sind, dürfen im Namen des Unternehmens gegenüber den Medien oder der Öffentlichkeit sprechen oder schreiben. Jede derartige Kommunikation muss zudem im Licht des einschlägigen Abschnitts unserer Corporate Communications & Regulation FD Policy betrachtet werden.
Bei jeglicher Internetkommunikation über Systeme des Unternehmens müssen Mitarbeitende jederzeit alle Unternehmensrichtlinien einhalten und davon absehen, persönliche Meinungen oder nicht genehmigte politische, religiöse oder sonstige Befürwortungen zu äußern. Mitarbeitende müssen zudem davon absehen, ein nicht genehmigtes Produkt oder eine nicht genehmigte Dienstleistung eines Drittanbieters zu befürworten oder den Anschein einer solchen Befürwortung zu erwecken. Diese Anforderungen gelten auch dann, wenn ein Mitarbeitender davon ausgeht, nicht als Mitarbeitender oder Vertreter erkannt worden zu sein.
Sofern nicht von der Unternehmensleitung genehmigt, ist es Mitarbeitenden untersagt, Computersysteme des Unternehmens zu nutzen, um in Chaträumen oder Diskussionsgruppen (außer solchen, die vom Unternehmen betrieben werden) über das Unternehmen oder Angelegenheiten mit Bezug zum Unternehmen zu diskutieren, selbst wenn der Mitarbeitende zu diesem Zeitpunkt nicht als Vertreter oder Beschäftigter des Unternehmens identifiziert ist.
Verhalten am Arbeitsplatz.
5.1 Nicht-Diskriminierung, Versammlungsfreiheit und Chancengleichheit bei der Beschäftigung.
Das Unternehmen anerkennt die Freiheit, die Rechte und die Würde, die jedem einzelnen Mitarbeitenden und jeder sich bewerbenden Person zustehen. Das Unternehmen verpflichtet sich, allen seinen Mitarbeitenden und Bewerbenden Chancengleichheit bei der Beschäftigung sowie ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu bieten. Das Unternehmen unterstützt die Versammlungsfreiheit und das Recht der Mitarbeitenden, sich rechtmäßig und friedlich zusammenzuschließen, sich zu organisieren und Tarifverhandlungen zu führen.
Jedem Mitarbeitenden wird empfohlen, das Mitarbeiterhandbuch zu konsultieren, um die vollständige Fassung der einschlägigen Richtlinie des Unternehmens zu Nicht-Diskriminierung und Chancengleichheit bei der Beschäftigung einzusehen.
Das Unternehmen bekennt sich zur Chancengleichheit bei der Beschäftigung. Das Unternehmen fördert einen Arbeitsplatz, an dem Chancengleichheit bei der Beschäftigung ohne Ansehen von Alter, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, nationaler Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung, geschütztem Veteranenstatus oder einem sonstigen gesetzlich geschützten Status gewährleistet wird. Wir erwarten von allen Mitarbeitenden, dass sie unser Bekenntnis zur Chancengleichheit bei der Beschäftigung für alle unterstützen.
5.2 Faire Arbeitsbedingungen und Menschenrechte.
Als Organisation mit einer weltweiten Belegschaft und globalem Wirken verpflichtet sich das Unternehmen, die international verkündeten Menschenrechte zu wahren. Im Rahmen dieser Verpflichtung unterstützt das Unternehmen die acht Kernübereinkommen der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Diese Kernübereinkommen sichern das Recht der Beschäftigten, sich zu organisieren und Tarifverhandlungen zu führen, schaffen Zwangsarbeit ab, verbieten Kinderarbeit und schützen Beschäftigte vor Diskriminierung. Das Unternehmen fördert und schützt faire Arbeitsbedingungen und zahlt überall dort, wo wir geschäftlich tätig sind, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn oder darüber hinaus.
5.3 Belästigung.
Das Unternehmen verpflichtet sich, ein Arbeitsumfeld aufrechtzuerhalten, das frei von jeder Form der Belästigung von Beschäftigten aufgrund von Geschlecht (Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung und Schwangerschaft), Rasse, Hautfarbe, Religion, nationaler Herkunft, Alter, Behinderung oder genetischer Informationen, Familienstand, Veteranenstatus oder einer sonstigen unrechtmäßigen Grundlage ist. Das Unternehmen duldet keine sexuellen Annäherungsversuche, Handlungen, Anspielungen oder Bemerkungen, keine rassistischen oder religiösen Beleidigungen oder Witze und keine sonstigen Bemerkungen oder Verhaltensweisen, die ein anstößiges oder einschüchterndes Arbeitsumfeld schaffen, fördern oder zulassen, sei es absichtlich oder unabsichtlich. Jedem Mitarbeitenden wird empfohlen, das Mitarbeiterhandbuch heranzuziehen, um die vollständige Fassung der einschlägigen Richtlinie des Unternehmens zu Belästigung einzusehen.
5.4 Respekt am Arbeitsplatz.
Das Unternehmen setzt sich für einen Arbeitsplatz ein, an dem Mitarbeitende mit Würde, Respekt und Professionalität behandelt werden. Unangemessenes Verhalten, das gegen diese Richtlinie verstößt, umfasst Verhalten gegenüber einzelnen Mitarbeitenden oder einer Gruppe von Mitarbeitenden, das deren Recht auf Würde bei der Arbeit und auf ein Umfeld, in dem sie ihr Bestes geben können, untergräbt. Solches unangemessene Verhalten, häufig als Mobbing bezeichnet, kann persönliche Beleidigungen, beleidigende Sprache, ungerechtfertigte oder ständige Kritik, harsche öffentliche Kritik, die Zuweisung unerfüllbarer Ziele oder sonstiges Verhalten umfassen, das andere bewusst herabsetzt, untergräbt, demütigt, isoliert oder einschüchtert. Dabei ist zu beachten, dass routinemäßige Disziplinierung, Korrektur oder Kritik durch eine Führungskraft in der Regel nicht als Verstoß gegen diese Bestimmung gelten. Schulungen zum Thema Respekt am Arbeitsplatz, einschließlich Kursen zum Erkennen und Melden von Mobbing und missbräuchlichem Verhalten, sind für alle Mitarbeitenden verpflichtend.
5.5 Aufrechterhaltung von Gesundheit und Sicherheit.
Das Unternehmen verpflichtet sich, einen gesunden, sicheren und produktiven Arbeitsplatz aufrechtzuerhalten. Wir integrieren solide Gesundheits- und Sicherheitspraktiken in unsere Abläufe und unser Geschäft und halten die geltenden Arbeitsschutzvorschriften ein. Mitarbeitende müssen alle Sicherheitsvorschriften einhalten und sollten unsichere Situationen unverzüglich melden.
5.6 Gewalt.
Das Unternehmen verpflichtet sich, den Mitarbeitenden einen sicheren Arbeitsplatz frei von Gewalt und Einschüchterung zu bieten.
Jede Art von gewalttätigem Verhalten, einschließlich Drohungen, drohender Sprache oder sonstiger Aggressions- oder Gewalthandlungen, die von irgendjemandem gegenüber Mitarbeitenden, Kunden, Besuchern oder anderen Personen auf dem Gelände des Unternehmens oder im Rahmen der Geschäftstätigkeit begangen werden, ist strikt untersagt. Zu Gewaltandrohungen zählen das Werfen von Gegenständen, bedrohliche Gesten, Sachbeschädigung, Nachstellung sowie verbale oder körperliche Gewalt. Der Besitz von Waffen oder gefährlichen Materialien auf dem Gelände des Unternehmens ist strikt untersagt.
Mitarbeitende, die gewalttätiges Verhalten oder Gewaltandrohungen beobachten oder Opfer davon werden, müssen die Informationen unverzüglich ihrer direkten Führungskraft und/oder der Personalabteilung melden.
Mitarbeitenden, die Kenntnis von einem möglichen Gewaltrisiko im Unternehmen durch eine Person ohne Bezug zum Unternehmen haben (etwa durch einen früheren Ehepartner, Partner, Freund oder eine Freundin), wird empfohlen, diese Informationen ihrer direkten Führungskraft oder der Personalabteilung zu melden. Jeder Mitarbeitende, der eine Schutz- oder einstweilige Verfügung erwirkt hat, in der Standorte des Unternehmens als Schutzbereiche aufgeführt sind, muss dem Leiter der Personalabteilung, dem Chief Legal Officer oder dem Compliance-Ausschuss eine Kopie der Verfügung vorlegen.
5.7 Suchtmittelmissbrauch.
Das Unternehmen verpflichtet sich, einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten und Richtlinien zu etablieren, die hohe Standards für Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden fördern und unterstützen. Es ist unmöglich, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld aufrechtzuerhalten, wenn Mitarbeitende zulassen, dass der Konsum von Alkohol oder Drogen die Ausübung ihrer Tätigkeit beeinträchtigt. Mitarbeitenden wird empfohlen, das Mitarbeiterhandbuch heranzuziehen, um die vollständige Fassung der einschlägigen Richtlinie des Unternehmens zum Suchtmittelmissbrauch einzusehen.
Datenschutz und personenbezogene Daten.
Das Unternehmen verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten von Mitarbeitenden, Kunden und sonstigen Dritten zu schützen und verantwortungsvoll zu verwenden. Wir befolgen die lokalen Datenschutzgesetze, die personenbezogene Daten betreffen. Wir stellen klare und zutreffende Datenschutzhinweise bereit, wenn wir personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Mitarbeitende sind verpflichtet, alle Richtlinien, Prozesse und Standards des Unternehmens einzuhalten, wenn sie an der Erhebung, Nutzung, Übermittlung, Speicherung oder Entsorgung personenbezogener Daten beteiligt sind.
Das Unternehmen ist bestrebt, die folgenden Datenschutzgrundsätze einzuhalten:
- Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige, faire und transparente Weise erhoben und verarbeitet werden.
- Personenbezogene Daten sollten zielgerichtet erhoben und verarbeitet und nur für den erhobenen Zweck verwendet werden, es sei denn, das Gesetz erlaubt etwas anderes.
- Personenbezogene Daten sollten nur in begrenztem und genehmigtem Umfang weitergegeben werden.
- Wir respektieren das Recht auf Zugang, Richtigkeit, Berichtigung und Löschung, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Alle Mitarbeitenden sind dafür verantwortlich, dass wir diese Datenschutzgrundsätze beim Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Arbeit im Namen des Unternehmens einhalten.
Anhang A
Angelegenheiten der Rechnungslegung, der internen Rechnungslegungskontrollen oder der Abschlussprüfung können unter anderem umfassen:
- Betrug oder vorsätzlicher Fehler bei der Erstellung, Durchsicht oder Prüfung der Jahresabschlüsse des Unternehmens;
- Betrug oder vorsätzlicher Fehler bei der Erfassung und Führung der Finanzunterlagen des Unternehmens;
- Mängel in der internen Kontrolle des Unternehmens über die Finanzberichterstattung oder deren Nichteinhaltung;
- Falsche Darstellung oder unzutreffende Angaben zu einem Sachverhalt, der in den Finanzunterlagen, Jahresabschlüssen, Prüfungsberichten des Unternehmens oder in Einreichungen bei der Securities and Exchange Commission (einschließlich regelmäßiger oder aktueller Berichte) enthalten ist;
- Abweichung von einer vollständigen und fairen Darstellung der Finanzlage und der Ergebnisse des Unternehmens;
- Wesentliche Abweichung der Methodik der Finanzberichterstattung des Unternehmens von der bisherigen Praxis oder von den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen ohne angemessene öffentliche Offenlegung;
- Sachverhalte, die die Unabhängigkeit der unabhängigen registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft des Unternehmens beeinträchtigen;
- Fälschung, Verschleierung oder unsachgemäße Vernichtung von Unternehmens- oder Finanzunterlagen; oder
- Diebstahl, Betrug oder sonstige zweckwidrige Verwendung von Vermögenswerten des Unternehmens.
