ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG FÜR BENTLEY-SOFTWARE
EULA-Version 2023-10-16
ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG FÜR BENTLEY-SOFTWARE
WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder einer natürlichen Person oder einer einzelnen juristischen Person) und der in Artikel 1 Abschnitt 33 genannten Bentley-Gesellschaft („Bentley“) über die Bentley-Software und die zugehörige Online- oder elektronische Dokumentation, die dieser EULA beiliegt und die zugehörigen Medien sowie internetbasierte Dienste von Bentley umfasst (nachfolgend als „Software“ bezeichnet, wobei dieser Verweis auch die im nächsten Absatz definierte „Testsoftware“ einschließt).
Wenn Sie eine juristische oder natürliche Person („Prüfer“) sind, die Software oder bestimmte Funktionen von Software nutzt, die Ihnen zu Test- und Evaluierungszwecken überlassen wurde („Testsoftware“), sind die Lizenzrechte und Pflichten in Bezug auf eine solche Nutzung durch den Prüfer in Artikel 3 dieser EULA festgelegt. Soweit ein Widerspruch zwischen Artikel 3 und den Artikeln 1 oder 2 dieser EULA in Bezug auf Ihre Nutzung der Testsoftware besteht, hat Artikel 3 Vorrang.
MIT DEM HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER DEM SONSTIGEN ZUGRIFF AUF DIE SOFTWARE BZW. IHRER NUTZUNG ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER EULA EINVERSTANDEN. IHRE ZUSTIMMUNG ZU SÄMTLICHEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER EULA IST VORAUSSETZUNG FÜR DIE NACHSTEHENDE LIZENZGEWÄHRUNG. DIESE EULA STELLT, VORBEHALTLICH ETWAIGER ÄNDERUNGEN DURCH EINE ANWENDBARE, UNTERZEICHNETE SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND BENTLEY, DIE GESAMTHEIT DER BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DAR, DIE IHRE NUTZUNG DER SOFTWARE REGELN, UND ERSETZT ALLE FRÜHEREN ODER GLEICHZEITIGEN MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN MITTEILUNGEN, ANGEBOTE UND PRÄSENTATIONEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE ODER DEN GEGENSTAND DIESER EULA.
Wird diese Vereinbarung in eine andere Sprache als Englisch übersetzt und besteht ein Widerspruch zwischen der englischen und der anderssprachigen Fassung, ist die englische Fassung maßgeblich. Sie sollten eine Kopie dieser EULA für Ihre Unterlagen aufbewahren. Die jeweils aktuelle Fassung dieser EULA finden Sie vollständig hier. Bentley kann die EULA jederzeit ohne Vorankündigung aktualisieren oder ändern; maßgeblich ist jedoch die Fassung der EULA, die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Software in Kraft war.
Artikel 1: Bestimmungen und Bedingungen
- BESTIMMTE DEFINITIONEN.
- „Akademische Nutzung“ bezeichnet die Nutzung der bezeichneten Software in Objektcodeform ausschließlich für den internen Unterricht oder die Forschung Ihres Lehrpersonals und/oder Ihrer in einem Studiengang eingeschriebenen Studierenden; ausgenommen sind die Nutzung durch Studierende in einem bezahlten Beschäftigungsverhältnis sowie jede andere nach dieser EULA untersagte Nutzung.
- „Akademische Software“ bezeichnet Software, die als „Academic Edition“ oder „Academic License“ (oder mit Begriffen ähnlicher Bedeutung) gekennzeichnet ist.
- „CAL“ bezeichnet eine Client-Zugriffslizenz (Client Access License).
- „Gerät“ bezeichnet einen einzelnen Personalcomputer, eine Workstation, ein Terminal, einen Handheld-Computer, einen Pager, ein Telefon, einen persönlichen digitalen Assistenten, einen Server oder ein anderes elektronisches Gerät, das von einem Benutzer verwendet wird.
- „Externer Benutzer“ bezeichnet jede natürliche Person (keine Organisation), die nicht: (i) einer Ihrer Voll-, Teilzeit- oder befristet beschäftigten Mitarbeiter ist; oder (ii) Zeitarbeitspersonal einer Agentur oder ein unabhängiger Auftragnehmer im Einsatz an Ihrem Geschäftssitz oder Arbeitsort ist.
- „Lizenzschlüssel“ bezeichnet das Dokument, das Ihnen von Bentley in elektronischer oder einer anderen Form nach alleinigem Ermessen von Bentley zur Verfügung gestellt wird und das die lizenzierte Software bezeichnet und die Nutzung der Software autorisiert.
- „Produktive Nutzung“ bezeichnet die Nutzung der Software in Objektcodeform durch einen einzelnen Benutzer bzw. ein einzelnes Gerät ausschließlich für interne Produktionszwecke zur Unterstützung eines Standorts.
- „Standort“ bezeichnet den bestimmten geografischen Ort, an dem Sie die Software erstmals installieren oder nutzen.
- „Zeitschaltuhren“ bezeichnet Zeitschaltuhren, Kopierschutzmechanismen oder andere in die Software eingebettete Sicherheitsvorrichtungen, die die Software nach Ablauf eines anwendbaren Abonnement- oder befristeten Lizenzzeitraums deaktivieren können.
- „Benutzer“ oder „Prüfer“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die kein Externer Benutzer ist.
- LIZENZGEWÄHRUNG. Solange und sofern Sie sämtliche Bestimmungen dieser EULA einhalten, gewährt Bentley Ihnen das nicht ausschließliche Recht, (a) eine Kopie der Software für die Produktive Nutzung in dem Land zu installieren und zu nutzen, in dem die Software erstmals bezogen wurde, und (b) die der Software beiliegende Dokumentation ausschließlich für interne, nicht kommerzielle Referenzzwecke zu nutzen.
- VORBEHALTENE RECHTE. Sie erkennen an und stimmen zu, dass die Software ein urheberrechtlich geschütztes Produkt von Bentley oder seinen Lieferanten, Vertriebspartnern und unabhängigen Dritten („Lieferanten“) ist, das durch das Urheberrecht und andere anwendbare Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums sowie durch völkerrechtliche Bestimmungen geschützt ist. Sie erkennen ferner an und stimmen zu, dass sämtliche Rechte, Rechtstitel und Ansprüche an der Software einschließlich der zugehörigen Rechte des geistigen Eigentums bei Bentley oder seinen Lieferanten verbleiben. Diese Lizenzgewährung kann von Bentley im Namen der Lieferanten als Drittbegünstigte der hierin gewährten Lizenzrechte erfolgen. Bentley behält sich alle Rechte vor, die Ihnen in dieser EULA nicht ausdrücklich gewährt werden. DIE SOFTWARE WIRD LIZENZIERT, NICHT VERKAUFT.
- REGISTRIERUNG. Sie erkennen an, dass eine Registrierung oder Aktivierung erforderlich sein kann, damit Sie den vollen Funktionsumfang der Software nutzen können.
- KEINE VERMIETUNG ODER KOMMERZIELLES HOSTING. Die Software wird ausschließlich für die Produktive Nutzung lizenziert. Sie dürfen die Software nicht vermieten, verleasen, verleihen oder kommerzielle Hosting-Dienste mit ihr anbieten. Sie dürfen die Software auch nicht nutzen, um gebühren- oder transaktionsbasierte Dienste bereitzustellen. Wenden Sie sich an Bentley, um die Verfügbarkeit alternativer Preismodelle zu erfragen, falls Sie die Software auf diese Weise nutzen möchten.
- KEIN „MULTIPLEXING“ UND KEIN POOLING. Die Verwendung von Software oder Hardware, die die Anzahl der von der Software direkt überwachten oder verwalteten elektronischen Geräte bzw. der direkt auf die Software zugreifenden oder sie nutzenden Geräte verringert (mitunter als „Multiplexing“- oder „Pooling“-Software bzw. -Hardware bezeichnet), verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Lizenzen; die Anzahl der erforderlichen Lizenzen entspricht der Anzahl der eindeutigen Eingänge in das „Frontend“ der Multiplexing- oder Pooling-Hardware bzw. -Software.
- EINSCHRÄNKUNGEN DES REVERSE ENGINEERING. Sie dürfen die Software nicht dekodieren, zurückentwickeln, disassemblieren, dekompilieren oder anderweitig übersetzen, es sei denn und nur soweit, wie eine solche Tätigkeit ungeachtet dieser Einschränkung nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig ist. Soweit Ihnen gesetzlich ausdrücklich gestattet ist, eine der im vorstehenden Satz genannten Tätigkeiten vorzunehmen, werden Sie diese Rechte erst ausüben, nachdem Sie Bentley dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich über Ihre Absicht informiert haben, diese Rechte auszuüben.
- DATENERFASSUNG UND -NUTZUNG. Sie stimmen zu, dass Bentley technische Informationen erheben und nutzen darf, die im Rahmen der Ihnen gegebenenfalls bereitgestellten Support-Leistungen für die Software erfasst werden. Eine derartige Datenerfassung wird ausschließlich dazu verwendet,
die Produkte von Bentley zu verbessern und/oder Ihnen maßgeschneiderte Dienstleistungen bereitzustellen. - ARCHIV- ODER SICHERUNGSKOPIE. Sie dürfen eine angemessene Anzahl von Sicherungskopien der Software anfertigen, sofern Ihre Sicherungskopien nicht installiert oder zu anderen als Archivierungszwecken verwendet werden.
- EINSCHRÄNKUNGEN FÜR BESTIMMTE SOFTWARE. Software, die als Demo-, Evaluierungs-, BDN-, Beta- oder Technology-Preview-Version oder als „NFR“ (oder „Not for Resale“ bzw. mit Begriffen ähnlicher Bedeutung) gekennzeichnet ist, darf nicht verkauft, getauscht oder anderweitig übertragen werden. Solche Software darf zu keinem anderen Zweck als zu Ihren Test- oder Evaluierungszwecken verwendet werden, sofern nicht in einer von Ihnen und Bentley unterzeichneten gesonderten Vereinbarung etwas anderes festgelegt ist.
- AKADEMISCHE SOFTWARE. Für Akademische Software gewährt Bentley Ihnen hiermit ein nicht ausschließliches Recht und eine Lizenz zur Nutzung dieser
Akademischen Software in Objektcodeform ausschließlich für die Akademische Nutzung. Sie dürfen Akademische Software nicht verkaufen, tauschen oder anderweitig übertragen. Besonderer Hinweis zu Akademischer Software: Wenn Sie die dieser EULA unterliegende Akademische Software im Rahmen einer gültigen Bentley Academic SELECT Program Agreement (oder einer Vorgänger- oder Nachfolgevereinbarung) mit Bentley abgedeckt haben, können Ihnen aufgrund dieser Beziehung zusätzliche und darüber hinausgehende Lizenzvorteile gegenüber den in dieser EULA festgelegten zustehen. Falls Akademische Software aufgrund der Beendigung einer solchen Vereinbarung oder aus einem anderen Grund nicht mehr durch eine gültige Bentley Academic SELECT Program Agreement (oder eine Vorgänger- oder Nachfolgevereinbarung) abgedeckt ist, verlieren Sie diese zusätzlichen Vorteile, und Ihre Lizenzrechte richten sich ausschließlich nach dieser EULA. - ZEITSCHALTUHREN. Die standardmäßige Lizenzlaufzeit von Bentley ist unbefristet, sofern für die lizenzierte Software nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Wenn Sie die dieser EULA unterliegende Software für eine kürzere Laufzeit als eine unbefristete Lizenz lizenziert haben, erkennen Sie an, dass die Software Ihnen mit eingebetteten Zeitschaltuhren bereitgestellt werden kann. Sie stimmen zu, dass Zeitschaltuhren nicht als Mangel der Software gelten, und stellen Bentley von sämtlichen wie auch immer bezeichneten Ansprüchen frei, die sich aus Zeitschaltuhren oder deren Funktionsweise ergeben oder damit zusammenhängen.
- PIRATERIEBEKÄMPFUNG. Im Rahmen rechtlicher Maßnahmen zur Bekämpfung krimineller Softwarepiraterie kann die Software einen Sicherheitsmechanismus enthalten, der die Installation oder Nutzung illegaler Kopien der Software erkennen und Daten über diese illegalen Kopien erfassen und übermitteln kann. Die erfassten Daten enthalten keine mit der Software erstellten Kundendaten. Durch die Nutzung der Software stimmen Sie einer solchen Erkennung und Erfassung von Daten sowie deren Übermittlung und Nutzung zu, falls eine illegale Kopie erkannt wird. Wenn Sie eine illegale Kopie unserer Software verwenden und der Erfassung und Übermittlung solcher Daten (einschließlich in die Vereinigten Staaten) nicht zustimmen, stellen Sie die Nutzung der illegalen Version ein und wenden Sie sich an Bentley, um eine rechtmäßig lizenzierte Kopie zu erhalten.
- AUFZEICHNUNGEN; AUDIT. Sie haben vollständige und genaue Aufzeichnungen über die erworbenen Softwarelizenzen sowie über Ihre Erstellung und Nutzung der Software zu führen, damit Bentley feststellen kann, ob Sie Ihre Lizenzpflichten eingehalten haben. Diese Aufzeichnungen müssen den Standort und die Identifikation Ihrer Hardware enthalten, auf der Sie jede Kopie der Software nutzen, und die Endanwender benennen, denen Sie Lizenzen zugewiesen haben. Bentley kann dies anfordern, und Sie werden innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Mitteilung von Bentley einen schriftlichen Bericht mit belegenden Aufzeichnungen vorlegen, um die Aufzeichnungspflichten dieses Abschnitts zu erfüllen. Darüber hinaus kann Bentley dies anfordern, und Sie werden nach einer schriftlichen Ankündigung von Bentley mit einer Frist von sieben (7) Tagen eine angemessene Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen sowie deren Vervielfältigung durch Bentley oder einen von Bentley beauftragten Drittprüfer gestatten.
- OPEN SOURCE VON DRITTANBIETERN. Die Software kann Komponenten von Drittanbietern enthalten oder mit solchen bereitgestellt werden, die den Bestimmungen und Bedingungen von „Open Source“-Softwarelizenzen unterliegen, wie in der Dokumentation angegeben („Open Source von Drittanbietern“). Die Bestimmungen solcher Lizenzen gelten ausschließlich in Bezug auf diese Open Source von Drittanbietern, einschließlich und ohne Einschränkung sämtlicher Bestimmungen über den Zugang zum Quellcode, dessen Änderung oder Reverse Engineering. Ungeachtet des Vorstehenden dürfen Sie die Software oder Open Source von Drittanbietern nicht in einer Weise nutzen, die dazu führen würde, dass die Software den Bestimmungen einer solchen Lizenz oder einer anderen „freien“, „Open Source“-, „öffentlichen“, „Shareware“- oder vergleichbaren Lizenz unterliegt, einschließlich jeder Lizenz, die verlangt, dass die Software (i) in Quellcodeform offengelegt oder verbreitet wird, (ii) Dritten zum Zweck des Reverse Engineering oder der Erstellung und/oder Verbreitung abgeleiteter Werke lizenziert wird oder (iii) unentgeltlich weiterverbreitet werden kann, wie etwa und ohne Einschränkung die GNU Affero General Public License (AGPL), die GNU General Public License (GPL) oder die GNU Lesser General Public License (LGPL).
- ÜBERTRAGUNG. Intern. Sie dürfen die Software und die EULA auf ein anderes Gerät am selben Standort übertragen, sofern Sie die Software vollständig von allen vorherigen Geräten entfernen. Sie dürfen außerdem eine CAL einmalig auf einen anderen Ihrer Benutzer oder ein anderes Ihrer Geräte am selben Standort übertragen. Zur Durchführung dieser Übertragungen kann es erforderlich sein, dass Sie sich an Bentley wenden. Extern. Sie dürfen die Software und die unter dieser EULA gewährte Lizenz oder eine CAL nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bentley an einen Dritten übertragen. Wird eine solche Zustimmung erteilt, dürfen Sie die Software und die unter dieser EULA gewährte Lizenz bzw. die CAL dauerhaft übertragen, sofern Sie die Software und sämtliche Medien an diesen Dritten übertragen und keine Kopien zurückbehalten. Der Empfänger einer solchen Übertragung muss sämtlichen Bestimmungen und Bedingungen der EULA zustimmen. Jede vermeintliche Unterlizenzierung, Abtretung, Übertragung oder Belastung ist ohne vorherige Zustimmung von Bentley unwirksam.
- UPGRADES. Sie dürfen keine als Upgrade gekennzeichnete Software nutzen, sofern Sie nicht ordnungsgemäß zur Nutzung derjenigen Software lizenziert sind, die Bentley als upgradeberechtigt bezeichnet hat. Nach der Installation eines Upgrades dürfen Sie das ursprüngliche Softwareprodukt, das für ein Upgrade berechtigt war, weiterhin nutzen, sofern Sie zu einem Zeitpunkt jeweils nur die aktualisierte Software oder die dem Upgrade zugrunde liegende frühere Softwareversion nutzen.
- KEINE ERWEITERUNG DES FUNKTIONSUMFANGS. Sie dürfen eigene Anwendungen entwickeln, die mit der Software zusammenwirken oder in sie integriert werden. Bentley kalkuliert den Preis seiner Software unter anderem auf Grundlage der Funktionen, die wir Ihnen zugänglich machen. Sie dürfen die Software nicht erweitern, um Funktionen der Software zu aktivieren oder freizuschalten, die von Bentley nicht ausdrücklich als Bestandteil des festgelegten Endanwender-Funktionsumfangs bezeichnet sind.
- TRENNUNG VON KOMPONENTEN. Die Software wird als ein einziges Produkt lizenziert. Bestandteile der Software dürfen nicht getrennt und auf mehreren Geräten installiert oder genutzt werden.
- KÜNDIGUNG. Wenn Sie gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieser EULA verstoßen, kann Bentley diese EULA kündigen, ohne dass dies seine sonstigen Rechte beeinträchtigt. In diesem Fall müssen Sie sämtliche Kopien der Software vernichten und von Ihren Geräten entfernen. Die Abschnitte 1, 3, 13, 20, 21, 23, 25, 26, 27, 28 und 29 gelten ausdrücklich über die Kündigung hinaus fort.
- KEINE AUTOMATISIERTE NUTZUNG. Eine Lizenz für die Software darf nicht gemeinsam genutzt oder gleichzeitig auf verschiedenen Geräten verwendet werden und ebenso wenig gemeinsam genutzt oder verwendet werden, um mehrere Benutzer- oder Betriebsanfragen wie vorstehend beschrieben zu bedienen. Folglich dürfen Sie die Software nicht in einer automatisierten, unbeaufsichtigten, nicht interaktiven Serveranwendung oder -komponente (einschließlich ASP) einsetzen, bei der: (i) mehrere Benutzeranfragen verschiedener Benutzer zur Verarbeitung in eine Warteschlange gestellt werden; oder (ii) mehrere Anfragen eines einzelnen Benutzers zur Verarbeitung in eine Warteschlange gestellt werden, sich dabei jedoch auf Inhalte beziehen, die von anderen Benutzern erstellt oder bearbeitet wurden. Beispiele, die gegen diesen Abschnitt 18 verstoßen würden, sind unter anderem die Nutzung als Plotserver, Dateikonverter, Druckserver oder andere Anwendungen, die ähnliche Methoden verwenden oder einsetzen.
- BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Mit Ausnahme von Software, die als kostenlos, gratis, Demo-, Evaluierungs-, BDN-, Beta-, Technology-Preview- oder NFR-Version gekennzeichnet ist und die Ihnen „WIE BESEHEN“ und ausdrücklich ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt wird, gewährleistet Bentley für sechzig (60) Tage ab dem Datum der Erstinstallation (der „Gewährleistungszeitraum“), dass (i) die Software im Wesentlichen gemäß den funktionalen Spezifikationen in der Dokumentation arbeitet, die
der Software beiliegt; und (ii) die Medien, auf denen die Software vertrieben wird, den allgemein anerkannten Branchenstandards entsprechen. Es besteht Einigkeit darüber, dass weder Bentley noch seine Lieferanten für Ihre Nutzung der Software oder die daraus resultierenden Ergebnisse verantwortlich sind. Es besteht ferner Einigkeit darüber, dass die in der Software enthaltenen Informationen Fehler oder Auslassungen aufweisen können, dass die in der Software enthaltenen Informationen möglicherweise nicht aktuell oder vollständig sind und dass Mängel an Hardware oder Software Sie am Zugriff auf die Software hindern können. Diese beschränkte Gewährleistung wird allein von Bentley angeboten und erstreckt sich nicht auf Softwarecode, der von unseren Lieferanten zur Software beigetragen wurde. Ergänzungen oder Aktualisierungen der Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fehlerbehebungen, Zwischenstände oder nachfolgende Updates), die Ihnen nach Ablauf des vorstehenden Zeitraums der Beschränkten Gewährleistung bereitgestellt werden, unterliegen keiner ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen
Gewährleistung oder Bedingung. - HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG STELLT DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELFE BEI EINER GEWÄHRLEISTUNGSVERLETZUNG DURCH BENTLEY ODER SEINE LIEFERANTEN DAR. MIT AUSNAHME DER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG UND IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG STELLEN BENTLEY UND SEINE LIEFERANTEN DIE SOFTWARE WIE BESEHEN UND MIT ALLEN FEHLERN BEREIT, UND IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH DEM RECHT IHRER RECHTSORDNUNG ZULÄSSIGEN UMFANG SCHLIESSEN BENTLEY UND SEINE LIEFERANTEN FÜR SICH SELBST UND FÜR ALLE LIEFERANTEN JEGLICHE WEITEREN GESETZLICHEN, AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER GEWÄHRLEISTUNG DES RECHTSMANGELFREIEN EIGENTUMS, DER GEWÄHRLEISTUNG DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER SOWIE DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG VERLEIHT IHNEN BESTIMMTE RECHTE; MÖGLICHERWEISE STEHEN IHNEN WEITERE RECHTE ZU, DIE JE NACH RECHTSORDNUNG UNTERSCHIEDLICH SIND.
- HOCHRISIKOTÄTIGKEITEN. Die Software ist nicht fehlertolerant und wurde nicht für die Nutzung oder den Weiterverkauf als Steuerungsausrüstung in gefährlichen Umgebungen entwickelt, hergestellt oder bestimmt, die eine ausfallsichere Leistung erfordern, wie etwa beim Betrieb von Kernanlagen, bei Flugnavigations- oder Kommunikationssystemen, in der Flugsicherung, bei lebenserhaltenden Geräten oder Waffensystemen, bei denen ein Versagen der Software unmittelbar zum Tod, zu Personenschäden oder zu schweren Sach- oder Umweltschäden führen könnte („Hochrisikotätigkeiten“). Dementsprechend schließen Bentley und seine Lieferanten ausdrücklich jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für Hochrisikotätigkeiten aus.
- RECHTSBEHELFE DES ENDANWENDERS. Tritt ein Mangel der Software auf, der eine Verletzung der vorstehenden Beschränkten Gewährleistung darstellt, wird Bentley nach eigenem Ermessen die Software instand setzen, Ihnen den für die Software gezahlten Preis erstatten oder die mangelhaften Bestandteile ersetzen, sofern: (i) Sie Bentley den Mangel innerhalb des Gewährleistungszeitraums anzeigen; (ii) die Software von niemand anderem als Bentley verändert, geändert oder modifiziert wurde, sofern dies nicht von Bentley schriftlich genehmigt wurde; (iii) Ihre Computerausstattung in einwandfreiem Betriebszustand ist und die Software in einer offiziell unterstützten Umgebung installiert ist; und (iv) die Nichtkonformität nicht durch einen Dritten oder durch Sie, Ihre Vertreter, Mitarbeiter oder Auftragnehmer verursacht wurde. Instand gesetzte, korrigierte oder ersetzte Software unterliegt dieser beschränkten Gewährleistung für den verbleibenden Zeitraum der für die ursprüngliche Software geltenden Gewährleistung oder, falls länger, für dreißig (30) Tage nach dem Datum: (a) der Installation der instand gesetzten oder ersetzten Software durch Sie oder (b) an dem Bentley Sie darüber informiert hat, wie die Software zu bedienen ist, um die in der Dokumentation beschriebene Funktionalität zu erreichen. SIE STIMMEN ZU, DASS DAS VORSTEHENDE IHREN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELF BEI EINER VERLETZUNG DER IN DIESER EULA GEGEBENEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG DURCH BENTLEY DARSTELLT.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Unabhängig davon, ob ein hierin vorgesehener Rechtsbehelf seinen wesentlichen Zweck von Gesetzes wegen verfehlt, haften Bentley und seine Lieferanten in keinem Fall für mittelbare Schäden, besondere Schäden, Neben-, Vermögens- oder Folgeschäden, unabhängig von der Art des Anspruchs, einschließlich und ohne Einschränkung entgangenen Gewinns, Verzugskosten, Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall, Kosten für verlorene oder beschädigte Daten oder Dokumentation oder Verbindlichkeiten gegenüber Dritten gleich welchen Ursprungs, selbst wenn Bentley auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Die Haftung von Bentley oder seinen Lieferanten übersteigt in keinem Fall den von Ihnen für die Software gezahlten Betrag (in der beim Kauf verwendeten Währung). In einigen Rechtsordnungen sind der Ausschluss oder die Beschränkung stillschweigender Gewährleistungen oder die Haftungsbeschränkung für Neben- oder Folgeschäden nicht zulässig, sodass die vorstehende Beschränkung oder der vorstehende Ausschluss für Sie möglicherweise nicht gilt. DIE BESTIMMUNGEN DIESER EULA VERTEILEN DIE RISIKEN ZWISCHEN BENTLEY UND IHNEN. DIE PREISGESTALTUNG VON BENTLEY SPIEGELT DIESE RISIKOVERTEILUNG UND DIE HIERIN FESTGELEGTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG WIDER.
- GESETZLICHE VERBRAUCHERRECHTE. Diese EULA soll gesetzlichen Rechten, die Verbrauchern nach lokalem Recht zustehen, nicht entgegenstehen.
- SANKTIONEN UND EXPORTKONTROLLEN. Die Software unterliegt den Sanktions- und Exportkontrollgesetzen, -vorschriften und -anforderungen der USA sowie darüber hinaus den Sanktions- und Exportkontrollgesetzen, -vorschriften und -anforderungen anderer Behörden oder Stellen außerhalb der Vereinigten Staaten (zusammen als „Sanktionen und Exportkontrollen“ bezeichnet). Ungeachtet einer Offenlegung eines endgültigen Bestimmungsorts der Software durch Sie gegenüber Bentley dürfen Sie die Software, Teile davon oder ein System, das eine solche Software oder Teile davon enthält, weder unmittelbar noch mittelbar an Dritte exportieren, reexportieren oder übertragen, ohne zuvor sämtliche Sanktionen und Exportkontrollen streng und vollständig einzuhalten, die für die Software und/oder den unmittelbaren oder mittelbaren Export, Reexport oder die Übertragung der Software sowie damit zusammenhängende Geschäfte gelten können. Die Einrichtungen, Endverwendungen und Länder, die durch Maßnahmen der Regierung der Vereinigten Staaten oder einer anderen Regierungsbehörde oder -stelle außerhalb der Vereinigten Staaten Beschränkungen unterliegen, können sich ändern, und es liegt in Ihrer Verantwortung, sämtliche anwendbaren Sanktionen und Exportkontrollen in ihrer jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Sie stellen Bentley von jeglicher Verletzung Ihrer Pflichten aus diesem Abschnitt frei, verteidigen Bentley und halten Bentley schadlos.
- EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG. Wird die Software für oder im Namen der Vereinigten Staaten von Amerika, ihrer Behörden und/oder Einrichtungen („US-Regierung“) erworben, so wird sie mit eingeschränkten Rechten bereitgestellt.
Die Software und die zugehörige Dokumentation sind „commercial computer software“ bzw. „commercial computer software documentation“ gemäß 48 C.F.R. 12.212 und 227.7202 sowie „restricted
computer software“ gemäß 48 C.F.R. 52.227-19(a), soweit anwendbar. Nutzung, Änderung, Vervielfältigung, Freigabe, Vorführung, Anzeige oder Offenlegung der Software und der zugehörigen Dokumentation durch die US-Regierung unterliegen den in dieser Vereinbarung festgelegten Beschränkungen sowie 48 C.F.R. 12.212, 52.227-19, 227.7202 und 1852.227-86, soweit anwendbar. Auftragnehmer/Hersteller ist Bentley Systems, Incorporated, 685 Stockton Drive, Exton, PA 19341-0678. - SALVATORISCHE KLAUSEL. Die Bestimmungen dieser EULA gelten als voneinander trennbar, und die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung.
- FRAGEN. Sollten Sie Fragen zu dieser EULA haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Land zuständige Bentley-Niederlassung oder schreiben Sie an: Bentley Systems, Incorporated, Legal Department, 685 Stockton Drive, Exton, PA 19341-0678.
- WEITERVERBREITUNG VON BENTLEY® VIEW™. Wenn Sie daran interessiert sind, Bentley View innerhalb oder außerhalb Ihrer Organisation weiterzuverbreiten, wenden Sie sich bitte an einen Vertriebsmitarbeiter von Bentley.
- BENTLEY-GESELLSCHAFT, GELTENDES RECHT, STREITBEILEGUNG UND MITTEILUNGEN. Je nachdem, wo sich Ihr Hauptgeschäftssitz befindet (oder, wenn Sie eine natürliche Person sind, wo Sie ansässig sind), wird diese Vereinbarung zwischen Ihnen und der nachstehend genannten Bentley-Gesellschaft geschlossen. Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Recht des in der nachstehenden Tabelle jeweils genannten Landes und ist entsprechend auszulegen. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang vereinbaren die Parteien, dass die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf in seiner jeweils gültigen Fassung sowie die Bestimmungen des Uniform Computer Information Transactions Act, wie sie in einer Rechtsordnung in Kraft waren oder künftig in Kraft treten, auf diese Vereinbarung keine Anwendung finden. Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche zwischen den Parteien aus dieser Vereinbarung werden gemäß der nachstehend festgelegten anwendbaren Streitbeilegungsbestimmung beigelegt. Bitte richten Sie sämtliche Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu Händen der Rechtsabteilung von Bentley an die jeweilige Bentley-Gesellschaft entsprechend Ihrem Standort gemäß der nachstehenden Tabelle.
|
Ihr Hauptgeschäftssitz (oder, wenn Sie eine natürliche Person sind, Ihr Wohnsitz) |
Verweise auf „Bentley“ beziehen sich auf die folgende Bentley-Einheit: |
Geltendes Recht ist: |
Ausschließliche Zuständigkeit/Forum für die Streitbeilegung: |
|---|---|---|---|
|
USA und Kanada |
Bentley Systems, Incorporated, eine Gesellschaft nach dem Recht von Delaware mit eingetragenem Sitz in 685 Stockton Drive, Exton, PA 19341-0678 |
US-Bundesstaat Pennsylvania |
Die Bundesgerichte in Philadelphia, Pennsylvania, sind ausschließlich zuständig für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung |
|
Vereinigtes Königreich |
Bentley Systems (UK) Limited, mit eingetragenem Sitz in 43rd Floor, 8 Bishopsgate, |
England und Wales |
Die Gerichte in London, England, sind ausschließlich zuständig für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung |
|
Brasilien |
Bentley Systems Brasil Ltda., |
Brasilien |
Die Gerichte und Tribunale von São Paulo, Brasilien, sind ausschließlich zuständig für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung |
|
Mexiko |
BENTLEY SYSTEMS DE MEXICO S.A., mit eingetragenem Sitz in de C.V, Av. Insurgentes Sur #1106 piso 7, Col. Noche Buena, CDMX, México, C.P. 03720 |
Mexiko |
Die Gerichte und Tribunale von Mexiko-Stadt, Mexiko, sind ausschließlich zuständig für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung |
|
China |
Bentley Systems (Beijing) Co., Ltd., mit eingetragenem Sitz in Unit 1405-06, Tower 1, China Central Place, No. 81 Jianguo Road, Chaoyang District, Peking, China |
Volksrepublik China |
Die Parteien vereinbaren, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einvernehmlich beizulegen. Können die Parteien die Streitigkeit oder Meinungsverschiedenheit nicht innerhalb von 30 Tagen ab der |
|
Taiwan |
Bentley Systems, Incorporated, Taiwan Branch, mit |
Volksrepublik China |
Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder |
|
Indien |
Bentley Systems India Private Limited, mit eingetragenem Sitz in Suite No. 1001 & 1002, |
Indien |
Die Gerichte in Neu-Delhi, Indien, sind ausschließlich zuständig für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung |
|
Weltweit, außer in einem der oben beschriebenen Länder oder Regionen |
Bentley Systems International Limited, mit eingetragenem |
Irland |
Die Gerichte in Dublin, Irland, sind ausschließlich zuständig für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung |
Artikel 2: Bestimmungen für Serversoftware
In diesem Artikel werden die Installation, Nutzung und Lizenzierung von Serversoftware und zugehörigen CALs sowie von External-Connector-Lizenzen beschrieben.
1. BESTIMMTE ZUSÄTZLICHE DEFINITIONEN.
1.1. „Client-Software“ bezeichnet Software, die es einem Gerät ermöglicht, auf Serversoftware zuzugreifen oder sie zu nutzen (und gegebenenfalls auch bestimmte Aspekte der Software zu nutzen, wenn keine Verbindung zum Server besteht).
1.2. „External Connector“ bezeichnet ein separat lizenzierbares Modul für bestimmte Serversoftware, das die Nutzung der Serversoftware durch Externe Benutzer autorisiert.
1.3. „Per Processor“ ist ein Lizenzmodell für Serversoftware, bei dem Sie zur Nutzung der Serversoftware auf einem oder mehreren physischen oder virtuellen Prozessoren innerhalb eines bestimmten Servers lizenziert sind.
1.4. „Per Server“ ist ein Lizenzmodell für Serversoftware, bei dem Sie zur Nutzung der Serversoftware auf allen physisch in dem bestimmten Server enthaltenen Prozessoren lizenziert sind.
1.5. „Per User“ oder „Per Device“ sind Lizenzmodelle, bei denen Sie für jeden einzelnen Benutzer bzw. jedes einzelne Gerät, der bzw. das auf die Serversoftware zugreift oder sie nutzt, eine separate CAL lizenzieren müssen.
1.6. „Server“ bezeichnet einen beliebigen Ihrer Computer, auf dem Serversoftware ausgeführt werden kann.
1.7. „Serversoftware“ bezeichnet Software, die Ihren Server(n) Dienste oder Funktionen bereitstellt.
1.8. „Server/CAL“ ist ein Lizenzmodell, bei dem die maximale Anzahl der Benutzer (bzw. Geräte, sofern zutreffend), die zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die Serversoftware zugreifen oder sie nutzen dürfen, kleiner oder gleich der Anzahl der CALs ist, die Sie erworben und ausschließlich für diese Serversoftware bestimmt haben.
2. LIZENZMODELLE.
2.1. Server. Bentley lizenziert Serversoftware auf Server/CAL-Basis mit Geräte- oder Benutzer-CALs und/oder auf Per-Processor-Basis. Für bestimmte Serversoftware kann eine External-Connector-Lizenzierung infrage kommen. Serversoftware kann auch im Server/CAL-Lizenzmodell hinsichtlich der Gesamtzahl der Geräte und/oder Benutzer beschränkt sein, die auf ein bestimmtes Serverprodukt zugreifen dürfen. Sofern in der der Serversoftware beiliegenden Dokumentation nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, ist das Standardlizenzmodell für sämtliche Serversoftware Server/CAL mit Benutzer-CALs.
2.2. CALs. CALs werden von Bentley pro Server, pro Gerät oder pro Benutzer lizenziert. Eine Benutzer-CAL berechtigt einen Benutzer (unter Verwendung eines beliebigen Geräts), auf die Serversoftware zuzugreifen oder sie zu nutzen. Eine Geräte-CAL berechtigt ein Gerät, auf die Serversoftware zuzugreifen oder sie zu nutzen. Besonderer Hinweis zur CAL-Lizenzierung: Wenn Sie die dieser EULA unterliegenden CALs und die Serversoftware im Rahmen einer gültigen kommerziellen Programmvereinbarung von Bentley abgedeckt haben, können Ihnen aufgrund dieser Beziehung zusätzliche und darüber hinausgehende Lizenzvorteile gegenüber den in dieser EULA festgelegten zustehen. Endet Ihre kommerzielle Programmvereinbarung mit Bentley oder entscheiden Sie sich anderweitig dafür, CALs und/oder die zugehörige Serversoftware aus dem Geltungsbereich einer kommerziellen Programmvereinbarung von Bentley herauszunehmen, verlieren Sie diese zusätzlichen Vorteile, und Ihre Lizenzrechte richten sich ausschließlich nach dieser EULA.
2.3. External Connectors. Bestimmte Serverprodukte können aufgrund einer External-Connector-Lizenz zur Unterstützung Externer Benutzer lizenziert werden.
3. LIZENZGEWÄHRUNG FÜR SOFTWARE IM SERVER/CAL-MODELL. Solange und sofern Sie sämtliche Bestimmungen dieser EULA einhalten, gewährt Bentley Ihnen die folgenden Rechte:
3.1. Installation und Nutzung.
(a) Serversoftware. Sie dürfen eine Kopie der Serversoftware für die Produktive Nutzung auf einem einzelnen Server in dem Land installieren und nutzen, in dem die Serversoftware erstmals bezogen wurde. Sie dürfen außerdem die der Serversoftware beiliegende Dokumentation ausschließlich für interne, nicht kommerzielle Referenzzwecke nutzen.
(b) Client-Software. Sie dürfen die Client-Software auf der Gesamtzahl der Geräte installieren und nutzen, denen Sie für diese Nutzung eine CAL zugewiesen haben.
(c) CALs. Für jeden Benutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Serversoftware auf einem Ihrer Server zugreift oder sie nutzt, ist eine separate CAL erforderlich. Eine CAL gewährt einem Benutzer (unter Verwendung eines beliebigen Geräts) oder einem Gerät das Recht, auf die von Ihnen auf Ihrem Server bereitgestellte Serversoftware zuzugreifen oder sie anderweitig zu nutzen. Die maximale Anzahl der Benutzer oder Geräte, die zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die auf einem bestimmten Server installierte Serversoftware zugreifen oder sie nutzen dürfen, entspricht der Anzahl der CALs (beider Arten), die Sie erwerben und ausschließlich für diesen Server bestimmen. CALs können nicht zwischen internen Benutzern oder Geräten gepoolt werden und sind an eine Serversoftware-Installation gebunden.
(d) Passiver Failover-Server. Wird die Serversoftware in einer Clusterumgebung eingesetzt, dürfen Sie die Serversoftware vorübergehend auf einem Server nutzen, der ausschließlich der Failover-Unterstützung dient.
4. LIZENZGEWÄHRUNG FÜR SERVERSOFTWARE IM PER-SERVER-
MODELL. Solange und sofern Sie sämtliche Bestimmungen dieser EULA einhalten, gewährt Bentley Ihnen die folgenden Rechte:
4.1. Installation und Nutzung
(a) Serversoftware. Sie dürfen eine Kopie der Serversoftware für die Produktive Nutzung auf einem einzelnen Server in dem Land installieren und nutzen, in dem die Serversoftware erstmals bezogen wurde. Sie dürfen außerdem die der Serversoftware beiliegende Dokumentation ausschließlich für interne, nicht kommerzielle Referenzzwecke nutzen. Im Per-Server-Lizenzmodell gilt bei Bentley standardmäßig, dass Sie die Serversoftware auf allen physisch in diesem einen Server enthaltenen Prozessoren nutzen dürfen. Ist die Serversoftware im Per-Processor-Modell lizenziert, dürfen Sie die Software nur auf der autorisierten und lizenzierten Anzahl von Prozessoren (physisch oder virtuell) innerhalb dieses Servers nutzen.
(b) Client-Software. Sofern Bentley die Serversoftware im Per-Server-Lizenzmodell nicht mit einer Beschränkung der maximalen Anzahl der zugriffsberechtigten Geräte oder Benutzer lizenziert, dürfen Sie die Client-Software auf einem beliebigen Gerät zur Unterstützung einer beliebigen Anzahl von Benutzern installieren, solange die Client-Software ausschließlich in Verbindung mit der Serversoftware genutzt wird.
(c) CALs. Sofern Bentley die Serversoftware im Per-Server-Lizenzmodell nicht mit einer Beschränkung der maximalen Anzahl der zugriffsberechtigten Benutzer oder Geräte lizenziert, darf eine unbegrenzte Anzahl von Benutzern oder Geräten auf die Serversoftware zugreifen und sie nutzen. Im Per-Server-Lizenzmodell sind für einzelne Benutzer oder Geräte keine CALs erforderlich.
(d) Passiver Failover-Server. Wird die Serversoftware in einer Clusterumgebung eingesetzt, dürfen Sie die Serversoftware vorübergehend auf einem Server nutzen, der ausschließlich der Failover-Unterstützung dient.
5. LIZENZGEWÄHRUNG FÜR EXTERNAL-CONNECTOR-LIZENZEN. Solange und sofern Sie sämtliche Bestimmungen dieser EULA einhalten, gewährt Bentley Ihnen die folgenden Rechte:
5.1. Installation und Nutzung
(a) External-Connector-Lizenz. Sie dürfen eine Kopie des External Connector auf einem Gerät installieren und nutzen und dieses Gerät mit der bestimmten Serversoftware verbinden, unabhängig davon, ob sie sich am selben Standort befindet, jedoch stets innerhalb desselben Landes wie die Serversoftware-Installation.
(b) Externe Benutzer. Das Standardlizenzmodell für einen External Connector berechtigt Sie, für jede erworbene External-Connector-Lizenz einer beliebigen Anzahl Externer Benutzer den Zugriff auf eine einzelne Kopie der bestimmten Serversoftware, für die die External-Connector-Lizenz erworben wurde, bzw. deren Nutzung zu gestatten, ohne dass Sie für jeden Externen Benutzer eine CAL erwerben müssen. Qualifiziert sich ein Benutzer nicht eindeutig als Externer Benutzer, müssen Sie diese Nutzung und diesen Zugriff des Benutzers auf die Serversoftware auf andere Weise als über den External Connector ordnungsgemäß lizenzieren. Bestimmte External-Connector-Lizenzen berechtigen nur eine begrenzte Anzahl Externer Benutzer zur Verbindung über diesen External Connector; bitte entnehmen Sie Ihrer Produktdokumentation und Ihrem Lizenzschlüssel die genauen Angaben, Beschränkungen und Voraussetzungen.
(c) Passiver Failover-External-Connector. Ist der External Connector auf einem in einer Clusterumgebung eingesetzten Gerät installiert, dürfen Sie den External Connector vorübergehend auf einem Server oder Gerät nutzen, der bzw. das ausschließlich der Failover-Unterstützung dient.
Artikel 3 – Bestimmungen für Testsoftware
DIESE EULA STELLT ZUSAMMEN MIT EINER ETWAIGEN ANWENDBAREN GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG, DIE IN DEN BEI DER INSTALLATION BEREITGESTELLTEN DATEIEN ERSCHEINT ODER DARIN IN BEZUG GENOMMEN WIRD, DIE GESAMTHEIT DER BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DAR, DIE IHRE NUTZUNG DER TESTSOFTWARE UND DER DOKUMENTATION REGELN, UND ERSETZT ALLE SONSTIGEN FRÜHEREN ANGEBOTE, ZUSICHERUNGEN ODER VEREINBARUNGEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN.
1. Eingeschränkte Rechte ausschließlich zu Testzwecken.
(a) Die Testsoftware wurde von Bentley entweder allein oder gemeinsam mit anderen Dritten entworfen und entwickelt, und diese Lizenz wird im Namen aller Parteien erteilt, die zur Testsoftware und zur Dokumentation beigetragen haben. Vorbehaltlich der festgelegten Bestimmungen und Regelungen ist der Prüfer bereit, die Testsoftware zum Zweck ihrer Nutzung und Evaluierung entgegenzunehmen. Bentley ist bereit, dem Prüfer die Nutzung und Evaluierung der Testsoftware unter den Bestimmungen und Bedingungen dieser EULA zu gestatten, um vom Prüfer Informationen zu dieser Testsoftware zu erhalten, die Bentley bei Verbesserungen, Erweiterungen oder Änderungen daran hilfreich sein können. Die Testsoftware darf nur auf einem einzelnen Computer genutzt werden, der in Ihrem Eigentum steht, von Ihnen geleast oder anderweitig von Ihnen kontrolliert wird. Sie dürfen die Testsoftware auf keiner anderen Plattform, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Server, nutzen, sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. Die Testsoftware ist auf einem Computer „in Nutzung“, wenn sie in den temporären Speicher (d. h. RAM) geladen oder in den permanenten Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM oder ein anderes Speichermedium) dieses Computers installiert ist. Ist die Testsoftware dafür ausgelegt, Servern Dienste oder Funktionen bereitzustellen, ist die Testsoftware auf einem einzelnen Server zu nutzen, der im Eigentum des Prüfers steht, von ihm geleast oder anderweitig von ihm kontrolliert wird.
(b) Mit Ihrer Annahme der Vereinbarung durch Anklicken von „Ich stimme zu“ oder durch Herunterladen der Testsoftware gewährt Bentley dem Prüfer hiermit unentgeltlich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Testsoftware ausschließlich zu Evaluierungszwecken. Dieses Recht endet an dem Tag, an dem Bentley nach alleinigem Ermessen feststellt, dass Bentley keinen Bedarf mehr an Informationen des Prüfers zur Testsoftware hat, oder an dem Bentley Kenntnis davon erlangt hat, dass der Prüfer gegen die Bestimmungen dieser EULA verstoßen hat.
2. Evaluierung und Berichte
Der Prüfer stellt Bentley Berichte über seine Einschätzung und Evaluierung der Testsoftware zur Verfügung. Der Prüfer berät sich von Zeit zu Zeit mit Vertretern von Bentley über die Leistung der Testsoftware. Der Prüfer stimmt zu, dass Rechte, Rechtstitel und Ansprüche an sämtlichen Berichten, Rückmeldungen oder Vorschlägen zur Testsoftware sowie an Erfindungen, die eine Verbesserung, Änderung oder Erweiterung der Testsoftware betreffen und bei der oder infolge der Erfüllung dieser EULA durch den Prüfer entstanden sind, ausschließliches Eigentum von Bentley werden und dass Bentley diese Informationen zu beliebigen Zwecken offenlegen und nutzen darf, und zwar vollständig ohne jegliche Verpflichtung gegenüber dem Prüfer.
3. Vertrauliche und geschützte Informationen und Daten.
(a) Der Prüfer erkennt an, dass die Testsoftware aus Software besteht, die gegenüber Bentley oder seinen Lizenzgebern geschützt und vertraulich ist; sämtliche Rechte, Rechtstitel und Ansprüche daran, einschließlich und ohne Einschränkung aller Patente, Urheberrechte, Marken und Geschäftsgeheimnisse, sind gegenüber Bentley oder seinen Lizenzgebern geschützt und vertraulich und verbleiben bei diesen. Daher darf der Prüfer keine vertraulichen oder geschützten Daten gleich welcher Art unmittelbar oder mittelbar offenlegen oder eine sonstige Handlung vornehmen, die zu einer unbefugten Offenlegung solcher Daten führen würde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vervielfältigung von Daten, die dem Prüfer von Bentley zur Verfügung gestellt wurden.
(b) Die Weitergabe vertraulicher Informationen an den Prüfer stellt keine Kommerzialisierung der Testsoftware dar, sondern erfolgt AUSSCHLIESSLICH zu Testzwecken. Der Prüfer darf weder die Bestimmungen dieser EULA noch die Ergebnisse einer Evaluierung des Prüfers gegenüber Dritten offenlegen, es sei denn mit schriftlicher Zustimmung von Bentley. Der Prüfer bestätigt auf Verlangen von Bentley schriftlich die Rückgabe oder Vernichtung sämtlicher dieser vertraulichen Informationen.
(c) Im Sinne dieser EULA umfassen „Vertrauliche und geschützte Informationen“ insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Testsoftware, einschließlich ihrer Funktionalität, Leistung, ihres Geschäftszwecks, ihrer Spezifikationen, der Dokumentation und dergleichen, die vom Prüfer durch die Nutzung der Testsoftware erzielten Testergebnisse, sämtliche wesentlichen Daten zur Nutzung der Testsoftware durch den Prüfer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mängel, Unzulänglichkeiten, Fehler, Auslassungen, Behelfslösungen, Funktionen, Erweiterungen, Updates, Upgrades und sonstige Informationen, die typischerweise unveröffentlichte Versionen von Computerprogrammen betreffen, sowie sämtliche schriftlichen oder mündlichen Informationen zur Testsoftware, einschließlich Plänen sowie Geschäfts- und Finanzinformationen, die Bentley dem Prüfer während der Laufzeit dieser EULA von Zeit zu Zeit offenlegen kann. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass SÄMTLICHE Informationen, die Bentley dem Prüfer während der Laufzeit in Bezug auf die Testsoftware bereitstellt, Vertrauliche und geschützte Informationen von Bentley sind.
(d) Die Parteien dürfen diese Vertraulichen und geschützten Informationen ausschließlich für den in Abschnitt 1 genannten Zweck verwenden. Der Prüfer darf die Vertraulichen und geschützten Informationen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Bentley weder ganz noch teilweise anderweitig verwenden. Dementsprechend stimmt der Prüfer zu, Vertrauliche und geschützte Informationen nicht kommerziell zu verwerten; der Prüfer darf Testsoftware weder übersetzen, kopieren, disassemblieren, zurückentwickeln noch dekompilieren und keine Kopien oder Übersetzungen der Dokumentation anfertigen. Darüber hinaus wird der Prüfer ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bentley keine Vorabberichte veröffentlichen und keine Vorabinterviews zur Testsoftware oder zu den Vertraulichen und geschützten Informationen geben.
(e) Der Prüfer bewahrt die Vertraulichen und geschützten Informationen von Bentley streng vertraulich auf, beschränkt die interne Offenlegung Vertraulicher und geschützter Informationen auf Mitarbeiter mit berechtigtem Kenntnisbedarf und wendet beim Schutz der Vertraulichen und geschützten Informationen von Bentley dieselbe Sorgfalt an wie beim Schutz seiner eigenen vertraulichen und geschützten Informationen. Der Prüfer darf Kopien der Testsoftware nur in dem für den Zweck dieser EULA erforderlichen Umfang anfertigen, sofern der Prüfer auf jeder solchen Kopie auch die Hinweise von Bentley auf Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums wiedergibt und anbringt sowie den Vermerk „Test Product–Do Not Copy or Distribute“ aufnimmt.
(f) Sonstige von Bentley bereitgestellte zugehörige Materialien, einschließlich der Dokumentation, dürfen vom Prüfer in keiner Weise vervielfältigt werden. Das Original und sämtliche Kopien Vertraulicher und geschützter Informationen bleiben Eigentum von Bentley und sind Bentley auf Verlangen zurückzugeben.
4. Gewährleistungsausschluss
(a) Der Prüfer erkennt an, dass die Testsoftware nicht vollständig getestet wurde und Mängel oder Unzulänglichkeiten enthalten wird, die nicht behoben werden können oder möglicherweise nicht behoben werden. Der Prüfer erkennt ferner an, dass die Nutzung der Testsoftware die Übermittlung, das Hochladen, das Herunterladen, die Übersetzung oder die Übertragung seiner Daten an einen Server oder eine Computerplattform außerhalb des Einflussbereichs des Prüfers umfassen kann und dass beim Übertragen, Übermitteln oder Übersetzen von Daten während der Nutzung der Testsoftware Fehler in den Daten auftreten können. Bentley weist den Prüfer darauf hin, selbst zu bestimmen, ob die Nutzung der Testsoftware für einen bestimmten Zweck geeignet ist. Bentley weist den Prüfer ferner darauf hin, die Testsoftware nicht in einer Produktivumgebung einzusetzen.
(b) Der Prüfer erkennt an, dass Bentley keine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung hat, die Testsoftware oder ein ähnliches oder kompatibles Produkt anzukündigen oder einzuführen. Der Prüfer erkennt an, dass sämtliche von ihm im Rahmen dieser VEREINBARUNG durchgeführten Nutzungen, Tests, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten vollständig auf eigenes Risiko erfolgen. DEMENTSPRECHEND GIBT BENTLEY KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DER TESTSOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
(c) DER PRÜFER NIMMT DIE TESTSOFTWARE IM ZUSTAND „WIE BESEHEN“ AN, UND BENTLEY HAFTET NICHT FÜR UNMITTELBARE, MITTELBARE, NEBEN-, BESONDERE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN, UNABHÄNGIG VON DER ART DES ANSPRUCHS, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ENTGANGENEN GEWINNS, VERZUGSKOSTEN, JEGLICHEN LIEFERAUSFALLS, KOSTEN FÜR VERLORENE ODER BESCHÄDIGTE DATEN ODER DOKUMENTATION ODER VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER DRITTEN GLEICH WELCHEN URSPRUNGS, SELBST WENN BENTLEY AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
5. Folgen einer Vertragsverletzung
(a) Der Prüfer erkennt an, dass:
i. Bentley durch die unbefugte Offenlegung der Testsoftware, der Vertraulichen Informationen und der geschützten Informationen, die der Prüfer durch die Nutzung der Testsoftware erlangt hat, sowie durch andere als die hierin vorgesehenen Nutzungen der Testsoftware ein nicht wiedergutzumachender Schaden entsteht;
ii. Schadensersatz in Geld möglicherweise kein ausreichender Rechtsbehelf für die unbefugte Offenlegung der Testsoftware ist;
iii. Bentley berechtigt ist, ohne auf weitere ihm nach Gesetz, Billigkeitsrecht oder Gesetzesrecht zustehende Rechte oder Rechtsbehelfe zu verzichten, denjenigen Unterlassungs- oder billigkeitsrechtlichen Rechtsschutz zu verlangen, den ein zuständiges Gericht für angemessen hält; und
(b) Ein Verstoß des Prüfers gegen diese EULA führt zur sofortigen Beendigung dieser EULA und kann zum Ausschluss von anderen von Bentley geförderten Testsoftware-Programmen führen, neben anderen Bentley nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zustehenden Rechtsbehelfen
